@ quangel
was dir notebooksektor zurückgeschrieben hat, stimmt so nicht. du hast als verbraucher ein 14tägiges widerrufsrecht bei im internet gekauften waren. du hast das recht, es so zu prüfen, wie es im ladengeschäft möglich gewesen wäre. also musst du es ja öffnen, um es überhaupt testen zu können (display, lüfter etc). du darfst es nur nicht wie ein eigentümer in gebrauch nehmen (z.b. softwaresiegel brechen, partitionen ändern, kratzer reinmachen etc). wenn du letzteres unterlässt und das gerät bloss prüfst, kannst du das ding begründungslos zurück schicken. der händler hat bei waren über 40 EUR wert, die entsprechenden rücksendekosten zu erstatten. ich würde mich u.U. nicht auf einen pauschalbetrag einlassen. der händler trägt das risiko, dass ein kunde von seinem widerrufsrecht gebrauch macht, er hat es auf seine kosten für den verkauf wieder herzurichten. in der regel steht in den agb's des shops alles zum widerrufsrechts. das ist die grundlage des kaufvertrags. im § 357 BGB sind alle fragen des widerrufsrechts abschließend geklärt.