In der Schweiz gibt es das seit einer gefühlten Ewigkeit und kein einziger Händler wehrt sich dagegen.
Alles was mit Vorgezogener Recyclinggebühr bezahlt werden muss, muss von den Händlern die solche Waren verkaufen auch wieder zurück genommen werden.
Dafür muss das Gerät weder beim Händler gekauft worden sein, noch muss es seinem Sortiment entsprechen. Man könnte also auch die Waschmaschine dem Supermarkt zurückbringen, der Rasierer mit Recycling Gebühr verkauft.
Allerdings ist es in der Schweiz dann einfacher die Waschmaschine gleich zum Recylinghof zu bringen, wo ebenfalls alle Geräte dann kostenlos entsorgt werden können. Also kostenlos nicht, weil man das ja schon bezahlt hat.
Weshalb man in Deutschland für so etwas wieder ein Theater machen muss weiss ich nicht.
Pro verweigerter Rückname 1000,- Euro Strafe und das Problem ist gelöst.