Also über Garantie von Toshiba kann ich nix sagen, da mußt du mal in deren AGBs nachlesen, aber du hast ja Gewährleistung und die steht dir laut Gesetzgeber zu und dein Glück ist, dass hier in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt!!! ;o)
Das heißt, dein Vertragspartner (Mediamarkt oder wo auch immer du das Teil gekauft hast) muß dir im Zweifel beweisen, dass der/die Defekte auf dich eventuelle Fehlbehandlung deinerseitz zurückzuführen ist! Dieser Beweis ist in der Regel schwer zu führen. Wie will dir denn der Mediamarkt beweisen, dass du das NB schlecht behandelt hast, insbesondere, wenn diese Mängel ja scheinbar auch bei anderen NBs so oder so ähnlich aufgeteten sind! Übrigens lass dich nicht vetrösten von wegen der Hersteler (Toshiba...) wäre dein Vertragspartener! Das ist immer der Händler bei dem du gekauft hast außer du hast was anderes vereinbart (was aber so gut wie nie der Fall ist).
Also hingehen, und die Mängel als solche darstellen. Dann musst du ihnen gegebenenfalls bis zu 3 Nachbesserungen (reparaturen gestatten). Sollten diese Versuche fehl schlagen, kannst du vom Vertrag zurücktreten und dein Geld zurück verlangen. Ansonsten hast du eben ein repariertes Gerät ohne Mängel, ein ausgetauschtes Gerät ohne Mängel oder dein Geld.
Wenn du dem Händler das so klar und deutlich mitteilst wie der Hase läuft und im Zweifel drauf bestehst kommst du zu deinem Recht. Weiß ja nicht wie alt du bist aber mehr alter... ist schon beim Auftreten... besser!!! ;o) Dran denken Stichworte sind Gewährleistung, Beweislastumkehr (wenn er sich quer stellt)...
Viel Glück