Hallo, hätte mal ne dringende Frage.
Kann denn der Notebookhändler ohne weiteres feststellen, ob ich eine komplette Systenwiederherstellung gemacht habe um das Notebook wieder in seinen Softwareurzustand zu versetzen. Da man im Falle eines Widerrufs ja keine Änderungen an der Software durchführen soll. Habe nämlich gerade eine Eigenschaft meines Notebooks kennengelernt (dauerhafter hochfrequenter Pfeifton bei Anschluß von USB-Geräten), die mich doch dauerhaft massiv stören würde. Hatte mich jedoch zuvor bereits zum Behalten des Notebooks entschieden, und daher die eine oder andere Software installiert. Über möglichst schnelle Antworten würde ich mich freuen, da ich heute noch Widerrufen muss.
Gruss
Primo