Tja, doof nur, dass aus dem Text nicht eindeutig hervorgeht, dass der Akku zuvor entnommen werden soll. 1. Acer erwartet doch nicht ernsthaft, dass ich den gesamten Boden abschraube, wenn ich für längere Zeit den Netzbetrieb Pläne. (Und wieder auf- und zuschraube für den Akkubetrieb)
2. Wie aus einem NBC Bericht von letztem Jahr hervorgeht, sind nur Ramspeicher- und Festplattenwechsel bei acer erlaubt, nicht einmal Lüfter soll man ohne Garantieverlust reinigen dürfen(also immer schön in die Acer Vertragswerkstatt Rennen und kostenpflichtig reinigen lassen, gelle). Ok, der Acer Dustdefender erübrigt einem das in dem Fall, aber das ist eigentlich erstmalig und bildet eine Ausnahme.
Hab mir zwar von einem Händler schriftlich per Mail zukommen lassen, dass bei fachgerechtem Reinigen des Lüfters die interne Langzeit Garantie des Händlers (eine Art Verlängerung der Gewährleistung in dem Fall ohne Beweislastumkehr) nicht erlischt. Aber innerhalb der Herstellergarantie schicken Händler bei Gewährleistungsfällen auch nur an den Hersteller (also hier Acer) und dieser würde dann ablehnen, wenn er Hinweisspuren erkennt (wie.auch immer er das können soll). Und ob der Händler dann auf eigene Kosten noch klaglos reparieren lässt (Mitarbeiter beim Händler haben z.T. das Gegenteil vom Mailinhalt geantwortet, aber nur schriftlich zählt) bleibt abzuwarten, iwie scheint es aber ein kritisches Thema zu sein. Ich versteh nicht, warum man keine Wartungsklappe für den Akku einrichtet, wäre das so problematisch?
Abgesehen davon, wie oft sollte man eurer Meinung nach Lüfter reinigen, schenker empfiehlt ja alle 4 Monate, hängt natürlich auch stark vom Gebrauch ab.