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FAQ: Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht

Started by Redaktion, March 20, 2013, 16:00:06

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Redaktion

Kommando retour. Wenns schief läuft, weil etwa das falsche Notebook im Karton steckt, die Tastatur klemmt, der Bildschirm Kratzer hat oder etwas anderes nicht ist, wie es sein soll, ist das zwar Pech aber kein unlösbares Problem. Dafür gibt es die Gewährleistung, die Garantie und auch das Recht, eine gekaufte Ware zurückzugeben. Doch wann greift was? Welche Rechte haben Konsumenten und welche Pflichten? Dieser Ratgeber klärt auf.

http://www.notebookcheck.com/FAQ-Garantie-Gewaehrleistung-Rueckgaberecht.89911.0.html

mi2013

Vielen Dank für diesen hilfreichen Artikel. Ergänzen sollte man noch in der Spalte Gewährleistung, dass der Händler berechtigt ist anstelle eines Tausches nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen eine Zeitwertgutschrift zu erstellen. Diese kann nach festgelegten Abwertungsregularien erfolgen. Des weiteren muss es sich um den selben Fehler handeln. Wird bei der ersten Reparatur die Festplatte und bei der zweiten Reparatur der Bildschirm getauscht so besteht keine Verpflichtung auf eine Wandlung.

jokergermany-de-viu

Ich fände es gut, wenn nochmal explizit erwähnt werden würde, dass wenn man nur über die Gerantie geht, meines Wissens dies nicht als Reparaturversuch fürs Gewährleistungsrecht gilt.

Ralf

Leider wurde Samsung als großer Notbebook Hersteller vergessen.

jokergermany-de-viu

Quote from: Ralf on March 25, 2013, 12:01:44
Leider wurde Samsung als großer Notbebook Hersteller vergessen.

Seit dem UEFI Bug mach ich sowieso erstmal  nen RIESIGEN Bogen um Samsung...

Fallen

Inhaltlicher Fehler im Artikel:

Das mit den 40€ wegen Rücksendung fällt nicht unter Garantie/Gewährleistung! Die ist und bleibt kostenfrei (transport hat der Verkäufer zu tragen, in beide Richtungen, es sei denn, der Schaden fällt nicht unter die Gewährleistung, aber das geht wohl zu tief in die Materie). Das, was ihr meint, trifft aber beim Widerruf zu ;)

homedesign

Interessant wäre noch zu wissen, ob man auch rechtlich ein Rückgaberecht (14 Tage) hat, wenn
ein "modulares" Notebook bestellt bei dem man RAM-Module, HDs und Grafikkarte wie beim
HP ZBook17 auswählen kann.
Die Teile sind ja nicht spezifisch verändert worden, sondern es wurde nur eine optionale andere
Konfiguration gewählt, die der Händler anbot.
Einige Händler schliessen das Rückgaberecht auch für Privatkunden kategorisch aus.
Ob die AGBs dem standhalten nach neuestem EU-Recht ?
Oder gelten grundsächlich die AGBs des Händlers ?

Alina Chiirla

Hallo , ich habe eine frage .Im October 2012 ,habe ich eine Acer Iconia tab gekauft von ein Laden , neue mit 2 Jahre garantie (400 euro) und bis Jetzt meine tablet war 3 mall zum reparieren > jetzt es ist meer von ein monat , lachste mall von reparieren es ist zuruk gekommen mit Kratzen auf rahmen , und ich hab gesagt den ich will nicht meer diese tablet , und ich wunsche andere tablet fur diese geld > Von die laden hat gesagt den kann nicht tausen , ich habe keine meer garantie fur mein tablet es war nur 1 Jahr , aber ich weiss den 2 Jahre habe ich garantie von diese tablet.Wass kann ich machen ? vielen Dank und etschuldigen meine fehlen , ich habe nur 2 Jahre in Deutschland .

Sentenced666

Quote from: Alina Chiirla on February 18, 2014, 20:06:36
Hallo , ich habe eine frage .Im October 2012 ,habe ich eine Acer Iconia tab gekauft von ein Laden , neue mit 2 Jahre garantie (400 euro) und bis Jetzt meine tablet war 3 mall zum reparieren > jetzt es ist meer von ein monat , lachste mall von reparieren es ist zuruk gekommen mit Kratzen auf rahmen , und ich hab gesagt den ich will nicht meer diese tablet , und ich wunsche andere tablet fur diese geld > Von die laden hat gesagt den kann nicht tausen , ich habe keine meer garantie fur mein tablet es war nur 1 Jahr , aber ich weiss den 2 Jahre habe ich garantie von diese tablet.Wass kann ich machen ? vielen Dank und etschuldigen meine fehlen , ich habe nur 2 Jahre in Deutschland .

1. Hast Du einen Garantiebeleg, der 2 Jahre ausweist? Denn eine Garantie ist freiwillig und kann durchaus 1 Jahr oder weniger betragen. Garantie wird durch den Hersteller geregelt. Dann kannst Du es wieder einsenden zur Reparatur. Wenn dem nicht so ist, dann kannst Du auf Gewährleistung pochen, sofern Du einen Schaden innerhalb der ersten 6 Monate hast oder die Fehlerhaftigkeit bereits beim Kauf ersichtlich war.

2. Einen Tausch wirst Du nicht bekommen, es sei denn, der Hersteller ist sehr kulant.

3. Der Händler ist aus dem Schneider, wenn die Reparatur 1 nicht im ersten halben Jahr stattgefunden hat. Wenn doch, dann müssen zudem weniger als 6 Monate nach den jeweils anderen Reparaturen liegen.

4. Kratzer oder Transportschäden / verdeckte Schäden müssen normalerweise innerhalb von 10 Werktagen gemeldet werden. Dies kann je nach AGB des Händlers schwanken, ist aber so üblich. Wenn Du also nicht direkt nach der Annahme die Beschädigung gemeldet hast, hast Du Pech gehabt.
--
Mobil: Schenker Compact 17 | i7-7700HQ | GTX 1070 | 32GB | 250GB 960Evo NVMe | 1 TB Crucial MX500 | 250GB 850 Evo | Win10 64 bit | BJ 08/17

Mobil alt: Schenker W703 | i7-4700MQ | GTX770M | 16GB | 250GB 840 Evo | 750GB HDD |  Win10 64bit | Bj 06/13

Fisomi

Wenn das Gerät bereits zur Reperatur war, ist es mMn unerheblich, ob es sich um eine freiwillig gewährte Garantie des Herstellers oder um die reguläre Gewährleistung handelt. Da der Sachmangel als Solcher vom Hersteller/Händler mit der Annahme des Reperaturauftrags akzeptiert wurde, ist es unerheblich, ob der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auftrat.

Da wir nicht genau wissen, um welche(n) Mängel es sich handelt, immer der gleiche oder mehrere verschiedene, ist es schwierig zu beurteilen (hier sind nur Rechts-Amateure am Werk), inwiefern du Anspruch auf ein "neues" Ersatzgerät hast (bei dem Ersatzgerät muss es sich nicht um Neuware handeln). Grundsätzlich hat der Händler als dein Vertragpartner die Pflicht, dir eine mangelfreie Sache zu verschaffen. (vgl. §439 BGB: Nacherfüllung)

In solchen Fällen, grade wenn man Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache und entsprechenden Gesetzestexten hat, ist ein Kontakt zur Verbraucherzentrale empfehlenswert! Dort kann man sicher besser und genauer weiterhelfen!
http://www.verbraucherzentrale.de/home

Starfey

Hallo,

ich hätte eine frage, mein Laptop war innerhalb der ersten 6 Monate defekt und lies sich nicht mehr starten. Die Abwicklung mit dem Händler ging reibungslos der Laptop wurde abgeholt und innerhalb 10 Tage repariert.

Am 18.01.14 hab ich diesen gekauft und heute fängt er wieder das spinnen an und er startet nur noch zufällig. Hab den Händler schon angeschrieben, ich gehe davon aus das er wieder repariert wird. Aber was ist wenn er nach der 2. Reparatur  wieder defekt geht aber die 12 Monate schon rumm sind, kann ich dann ein Ersatzgerät verlangen oder gar mein Geld?

Danke, Gruß!

SCARed

warum solltest du das können? die regelungen zur garantiezeit sind doch ziemlich eindeutig. wenn die zeit abgelaufen ist, ist ende. wenn es knapp drüber ist, kann man auf kulanz hoffen, aber ein anrecht darauf hat man nicht.

Starfey

Wenn das Gerät in der Garantiezeit schon 2x! repariert werden musste muss ich doch das Recht haben ein neues Gerät zu verlangen, bzw. mein Geld zurück zu fordern da der Laptop anscheinend im regelmäßigen Intervall ausfallen zu scheint! 1300€für einen Dauerpatient? Und dann nur 2 Jahre Freude daran? Da muss doch was gehen!

SCARed

rein rechtlich: leider nein. ich kann persönlich den ärger total verstehen. aber das ist halt eine völlig andere ebene.

Loop

#14
Rechtsberatungen darf man ja leider nicht ohne weiteres machen :D

Aber - das BGB regelt solche Dinge im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (und für die Gewährleistung ist der Händler zuständig, für die freiwillige Garantie der Hersteller).
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
Stichworte wäre hier für mich: "Nacherfüllung... nach dem erfolglosen zweiten Versuch ... fehlgeschlagen"

Eben mal als Beispiel angenommen eine Sache geht zwei mal kaputt, wird aber erfolgreich repariert, dann würde kein Rücktritt möglich sein.

PS: Alle Angaben wie immer ohne Gewähr (und ohne Raketenwährfer ;-))
| Lenovo Legion 5 Pro | Ryzen 7 5800H | RTX 3070 | 32 GB |

| XMG P505 | GTX 970M 3GB | i7 5700HQ | 480GB SanDisk Ultra II |

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