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FAQ: Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht

Started by Redaktion, March 20, 2013, 16:00:06

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Sentenced666

Müsste, hätte, wäre.

Es ist gesetzlich so geregelt: Du bekommst einen Ersatz (gleichwertig, Wertverlust beachten), wenn das Ding zweimal repariert wurde und wieder kaputt ist. Oder aber es wird gewandelt: Geld zurück. Das darfst Du dann wählen. Das gilt für den Defekt im ersten halben Jahr. Und vor allem für den gleichen Fehler!
Da geht es dann um Gewährleistung, die der Händler bietet.
Nach dem ersten halben Jahr tritt die Beweislastumkehr in Kraft, was faktisch bedeutet, der Händler ist raus aus der Nummer (auch wenns eine zwei jahre Gewährleistung gibt).
Alles was danach ist, ist Herstellersache. Und die Herstellergarantie ist freiwillig und individuell geregelt. Theoretisch können die da 50 mal reparieren und Du hättest keinerlei Ansprüche. Macht kein Hersteler so, aber von Rechts Wegen ist das so.

Unabhängig vom Recht sehe ich es als angemessen an, nach 2 maliger Reparatur innerhalb 6 Monate das Gerät zu tauschen (eben wie es von der Gewährleistung geregelt ist) oder eben Geld zurückzuerstattet. Eine Garantie sollte das auch abdecken, bzw. drei Reparaturen innerhalb 2 Jahren. So ist mein Empfinden, ist aber leider nicht die Realität.

--
Mobil: Schenker Compact 17 | i7-7700HQ | GTX 1070 | 32GB | 250GB 960Evo NVMe | 1 TB Crucial MX500 | 250GB 850 Evo | Win10 64 bit | BJ 08/17

Mobil alt: Schenker W703 | i7-4700MQ | GTX770M | 16GB | 250GB 840 Evo | 750GB HDD |  Win10 64bit | Bj 06/13

stockerhp

Nach genau 2 Jahren und 4 Tagen!! ging mein Tablet, für das ich immerhin 440.- Fr. bezahlt habe kaputt. USB-Stecker zu heikel! Die Reparaturkosten übernimmt Sony nicht, da das Gerät ein paar Tage nach Garantiefrist eingeschickt wurde. Kulanz scheint auch nicht möglich, was für mich bedeutet, dass es für Sony absolut normal ist, dass ihre Tablets nach 2 Jahren (ja nicht vorher!) kaputt gehen.

Nie wieder ein Sony-Tablet!

gocarlos

#17
Guten Tag,
ich hätte zu dem Thema eine Frage:
Mein Laptop wird von Lenovo ausgetauscht, da er schon zum 4ten Mal repariert wurde und es nichts gebracht hat.
Nun, ich habe einerseits sehr wichtige Daten auf meinem Laptop (laufende Patentverfahren) und diese Festplatte habe ich selber reingetan, da die, die mit dem Laptop kam, zu klein und zu langsam war.

Meine Frage: muss ich die Festplatte mitgeben, sobald ich das neue Gerät erhalte? die alte HD habe ich verschenkt...
Was ist mit dem Ladekabel? Es funktioniert nicht mehr und ich brauche eins, das ich selber gekauft habe, das alte ist ebenfalls weg...

stdio.h

Wenn man auf dem Lenovo Thinkpad E480 Linux installiert, bei einem Hardwaredefekt die Festplatte aber wieder formatiert, erlischt dann die Garantie (Notebook Campus Edition ohne OS)

TimoG

Da die Händler unter Lockdown mit dem Service jetzt komplett überfordert sind und dadurch kaum mehr Hoffnung auf Reaktion im Reklamationsfall besteht, ist eine neue Sachlage entstanden. Zumal die Händler auch keine Geräte mehr zum Umtausch haben. Jetzt macht es mehr Sinn, sich z.B. bei Notebook-Defekten doch direkt an den Hersteller zu wenden. Die Frage ist, welche Möglichkeiten und Rechten hat man dann bei einem gerade neu gekauften Gerät?

Tim Pfrötschner

Guten Tag,
ich habe mein Asus Notebook über Notebooksbilliger.de einsenden lassen, da der HDMI-Anschluss kaputt gegangen ist. Dazu bin ich einmal mit dem Headset hängengeblieben und dadurch ist am Kopfhörerausgang etwas Plastik abgebrochen, hat aber Technisch noch funktioniert, bis zu letzt.
Nun wurde mir die Kostenlose Reparatur verweigert und ein Schadensbild mit der Begründung " Fremdeinwirkung am Kopfhörerausgang und Schaden am Mainboard deswegen"  übermittelt und die Reparatur soll nun 1000€ Kosten weil man das Mainboard austauschen müsste um den HDMI-Anschluss zu reparieren, was aber wegen dem Kopfhöreranschluss nicht mehr Kostenlos geht, da man ebenfalls das Mainboard austauschen müsste um diesen zu reparieren.

Wie und wo kann ich mir Hilfe besorgen um dagegen vor zu gehen? Ich bin kurz vor verzweifelt

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