QuoteWie kommst du denn darauf? Die Richtlinie gilt für Produkte, die neu (im Sinne von: Artikel im entsprechenden Zustand) verkauft werden. Apple könnte natürlich noch etwa gebrauchte Geräte anbieten, macht es aber nicht.
Nein, das ist absolut falsch. Die Richtlinie gilt nur für neu vorgestellte Modelle. Hersteller müssen ihre Geräte nicht verschrotten, wenn sie letztes Jahr zu viele davon produziert haben.
https://europakonsument.at/usb-c
QuoteJa, aber nur, wenn es Altgeräte sind. (Außerdem gelten die Regelungen für Laptops erst ab dem 26. April 2026.) Dabei handelt es sich um bestehende Lagerbestände der Händler und nicht um Gebrauchsgeräte aus zweiter Hand. Es gibt keine Nachrüstpflicht für bereits vor dem 28.12.2024 hergestellte Produkte mit alten Ladebuchsen. Es dürfen nur keine neuen Modelle, die nach diesem Stichtag neu auf dem EU-Markt erscheinen, ohne USB-C-Anschluss in Verkehr gebracht werden. Im Gegensatz dazu darf die vor dem Stichtag hergestellte oder auf den Markt gebrachte Hardware sehr wohl z.B. nur USB-A, Lightning oder micro-USB Buchsen haben.
Dass Apple die Produkte genau dann aus dem Store nimmt ist ihre freiwillige Angelegenheit, dies wurde aber nicht von der EU erzwungen, wie der Artikel dazu den Anschein macht.