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Ubisoft schaltet Online-Dienste für beliebtes Spiel ab, jetzt droht Sammelklage

Started by Redaktion, January 23, 2024, 12:15:28

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SilkBot

Quote from: Hotz on January 24, 2024, 14:09:27Naja, das geht weil es im Grunde nur Leihgaben sind.

Nein, sind es nicht. Steht auf Steam, dass du das Spiel für 60 Euro kaufst? Oder steht dort, dass du das Spiel für 60 Euro leihst? Die Art Kundentäuschung, die hier suggeriert wird, wäre auch nicht legal.

Software ist laut europäischer wie auch amerikanischer Gesetzgebung ein Gut, das man erwirbt. Man erwirbt natürlich eine Lizenz, da Software kein physisches Produkt ist, sondern Instruktionen, die dein Rechner abarbeiten muss, um Bilder auf den Bildschirm zu zaubern. Das bedeutet noch lange nicht, dass diese Lizenz einfach unwirksam gemacht werden darf ohne Einverständnis des Käufers.

Wir befinden uns durch das Verpennen seitens der Politiker in einer rechtlichen Grauzone, wo dir zwar eine Lizenz verkauft wird, dessen Verwendung aber von der Existenz von Servern des Verkäufers abhängig gemacht wird. Tatsächlich ist der Fall des DRM-zerstörten Software-Produktes auch in der Gesetzgebung vorgesehen und es ist danach völlig legal, das Spiel zu cracken, um es weiterspielen zu können. Nur was tun, wenn niemand einen Crack entwickelt hat oder kann?

Gehteuchnix87

Freue mich auf die Gesichter der Menschen die für eine Enteignung sind und dann enteignet werden. Diese Klage ist notwendig denn anders ist es genau das Enteignung von Dingen die man Nachweislich mit legalen Mitteln erworben hat

Chris84

Was für eine naive Einstellung...
vielleicht sollten generell mal alle Käufer sich mehr in den AGBs umschauen, anstatt nur auf Installation zu klicken. Alle Spiele die es auf dem Markt gibt, egal wo und von wem, haben eine Art ähnliche AGB und in dieser steht immer, dass man nur eine virtuelle Lizenz für die Benutzung der Software erworben hat und diese somit auch keinen Besitz im eigentlichen Sinn darstellt, weder an der Software, noch an einem Recht an dem Zustand oder Ausrichtung des Produktes. Desweiteren hält sich der Entwickler frei, jederzeit (oder definierte Zeit) das Produkt zu betreiben, Teile des Produktes schrittweise oder teilweise zu verändern, zu entfernen oder durch andere Inhalte zu ersetzen ohne den Lizenznehmer vorher informieren zu müssen. Auch einen Verkauf der Software an Dritt-Anbieter oder andere Gesellschaften oder Geschäftsformen hält sich der Entwickler frei.
Das einzige was nicht erlischt und man wirklich gekauft hat, ist die Lizenz, diese bleibt bestehen auch wenn die IP nicht mehr existieren sollte, heißt um es genau zunehmen, erhält man nur eine Lizenz, diese muss einen Zugang zu einer Software für eine in der AGBs der Lizenz definierte Zeit gewähren, nicht mehr und auch nicht mehr ist der Deal dahinter, lesen hilft zu verstehen.

Hotz

Der Kunde wurde schon entmündigt an dem Zeitpunkt an dem die Spiele nur noch über Clientprogramme nutzbar waren. Ab dem Zeitpunkt war der "Kauf" eines Spiels quasi nur noch eine Leihgabe. Eine "Leihgabe", umschrieben mit seitenlangen AGBs aka virtuellen Lizenzen und weiterem Geschwurbel, welche aber letztlich dasselbe aussagen wie bei einer Leihgabe.

Als man die Spiele nur noch mit einem Clientprogramm und verpflichtender Internetanbindung starten konnte, hätte doch jeder kapieren müssen, dass man keine Kontrolle mehr darüber hatte, und einem der "Besitz" des Spiels genommen wurde.

Die Spieler hätten damals bei der Einführung von Steam schon Boykott zeigen müssen, und dass sie dieses System nur nutzen werden, wenn sie mit dem Kauf des Spiels auch einen vollständigen Offlineinstaller erwerben würden. Dann hätte Valve wahrscheinlich nachgeben müssem. Aber nein... stattdessen ist die Masse an Spielern gleich ohne nachzudenken auf den Zug aufgesprungen, und hat ihrer eigenen Entmündigung den Weg bereitet.

Quote from: Gehteuchnix87 on January 24, 2024, 19:22:04Diese Klage ist notwendig

Ja gut, ich will dir da nicht widersprechen. Aber es hätte schon viel früher passieren müssen, und nicht erst jetzt bei Ubisoft, sondern schon bei Steam. Sollte die Klage durchgehen, könnte theoretisch was gscheites rauskommen, und vielleicht wirklich eine Verpflichtung wie Offline-Installer für alle Spiele. Und dass alle anderen Plattformen (wie Steam, EA, Epic) dann ebenso nachziehen müssen. Ja, das wäre toll. Das wäre dann so wie bei GOG.

Dauerdown

Jedem der ein reines online Spiel erwirbt sollte von vorn herein klar sein das die Server auch irgendwann Abgeschaltet werden, das Spiel ist jetzt 10 Jahre es gibt schon mehrere Nachfolger und es ist nicht das erste Spiel wo dies passiert.

donmh

Ist doch typisch Ubischrott. Man denke an Splinter Cell. Man erfindet einen Kopierschutz, stellt das ganze irgendwann ein und prompt war SC 2 nicht mehr spielbar.
Normalerweise müsste man dann ja überall klagen können, so doof werden Unternehmen nicht sein da Risiken einzugehen. Bestes Beispiel: 2K. Sobald die die Server abschalten sind große Teile der Spiele wie WWE2K etc nicht mehr spielbar, man hat aber letztendlich auch dafür bezahlt. Schön wär's wenn man da Kundenrechte hätte, allein mir fehlt der Glaube.

DonPhil

Die Publisher müssten einfach verdonnert werden bei solchen Unlimited Lizenzen entweder Server-Clients kostenfrei anzubieten damit Fans es selbst weiter hosten könnten, oder Ubi muss halt die Kaufpreise allen erstatten die sich melden bzw. runter setzen für Kurzzeitlizenzen max. 2 Jahre, dann weiß jeder worauf man sich einlässt.

123Pommes

Ich habe ein paar Spiele auf Cd, da steht Windows XP oder höher !!!

Läuft jetzt mit höherem Windows aber nicht mehr.
Kann ich auch mein Geld zurück bekommen ?


Freibiernase

Man muss hier meiner Meinung nach ganz deutlich unterscheiden ob rein der Multiplayer Modus abgeschaltet wird wie bei Shootern etc. oder ob ein Spiel durch die Abschaltung der Server komplett unbrauchbar wird wie bei The Crew. Das Multiplayer Server nicht für immer laufen ist nachvollziehbar. Bei Spielen wie The Crew sollte meiner Meinung nach aber ein Offline Patch nachgereicht werden bzw. sollte es garkeinen Online Zwang bei Spielen geben bei denen der Multiplayer optional ist.

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