Ich habe es kürzlich selbst erlebt auf der BVG-Webseite. Nach einer Deutschlandticket-Abo-Kündigung konnte ich optional an einer Umfrage teilnehmen. Zu deren Beginn wurde gefragt, ob man der Datenverarbeitung auch in den USA zustimme. Zwar habe ich einen so klaren Hinweis zuvor nirgends gesehen und kann man die Teilnahme aufgrund der USA-Datenverarbeitung ablehnen, aber ich frage mich, ob die Gerichte nicht auch dann zugunsten des Verbrauchers entscheiden würden.
Bei der DB ist ein Deutschlandticket nur als Smartphone-App-Ticket erhältlich. Ohne Smartphone und ohne Willen, "Schwarzfahren" vom Funktionieren des Akkus usw. abhängig zu machen, fühle ich mich da diskriminiert.
In Karlsruhe gibt es lokale Tickets günstiger als Smartphonetickets - wieder eine Diskriminierung.
Offenbar müssen noch viele Daten in die USA fließen, bevor alle deutschen Unternehmen kundenfreundlich werden und alle Menschen gleich behandeln...