Xiaomi hatte vor gar nicht langer Zeit beteuert, von europäischen Endgerätenutzern keine Daten mehr zu sammeln. Soweit zu ihrer Glaubwürdigkeit. Und weil es so schön ist, hier nochmals zum Nachlesen aus dem Strafgesetzbuch:
"§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht
für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders
gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. [...]
§ 202b Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen
Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten [...] aus einer
nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen
Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft [...]
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den
Zugang zu Daten [...] ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer
solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen
überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]
§ 202d Datenhehlerei
(1) Wer Daten [...], die nicht allgemein zugänglich sind und die ein
anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem
anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst
zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen
anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft. [...]"