So,hab mich mal etwas umgesehen und Folgendes in einem pdf der Uni Würzurg gefunden:
"Erst 1957 präsentierte STEVENS seine Gleichung zur Berechnung überschwelliger Reizintensitäten,
die er mit der Methode der direkten Größenschätzung entwickelte. Bei Versuchen stellt er fest,
dass die Erhöhung der Reizintensität nicht proportional zur wahrgenommenen Reizstärke ansteigt,
sondern dass die Lichtstärke verneunfacht werden muss, um den Eindruck doppelter Helligkeit zu
gewinnen."
Also log., deshalb fallen die Helligkeitsunterschiede wohl nicht so stark auf,obwohl die Messwerte was anderes aussagen.
Weiterhin soll laut TCO 03 ein Faktor von max. 1,5 und laut der ISO13406-2 ein Faktor von max. 1,3 zwischen min./max. Leuchtdichte für ergonomisches Arbeiten zulässig sein. Diese Normen werden allerdings gewaltig verfehlt.
@anima
Digifotos können die Realität nicht richtig rüberbringen. Das kannst du selber mal probieren, in dem du dir draussen ein Motiv suchst, von dem eine Hälfte im Schatten ist. Fokusier auf den hellen Teil und mach ein Foto. Auf diesem Bild wirkt die Motivhälfte im Schatten dunkler als sie in der Realität vom Auge wahrgenommen wird.