Quote from: maro282 on January 03, 2010, 21:04:11
Ich habe mir jetz vll vorgestellt dass ich morgen mal Dell anrufen werde und denen eine Frist setze von 14 Tagen meinen Laptop zu schicken.
Auf jeden Fall die Frist nicht nur telefonisch setzen, sondern schriftlich - entweder per Fax ( und das Protokoll ausdrucken und aufheben! ) oder per Brief+Einschreiben! Und das dann mit 14 Tage Fristsetzung. Da sollte dann drinstehen, dass entweder das Notebook zu diesem Termin geliefert sein soll oder, wenn Dell nicht in der Lage ist, diesen Termin einzuhalten, das Geld zurueckgebucht sein soll.
Ich wuerde nicht das Geld einfach zurueckbuchen lassen, weil Dell sich noch nicht in Lieferverzug befindet ( die Lieferzeitangaben sind unverbindlich! ) - in Lieferverzug ist Dell erst, wenn die schriftlich angemahnte Frist verstrichen ist! Bei einer Rueckbuchung entstehen Kosten, die Dell evtl. zuzueglich weiterer Mahngebuehren, von Euch wieder einfordern kann!
Wenn nach der Frist weder Notebook noch Geld da ist, dann koennte man es entweder zurueckbuchen lassen ( wenn die Frist dafuer dann noch nicht abgelaufen ist ). Wenn das nicht moeglich ist, dann kann man bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen - der kostet allerdings etwas und es kann passieren, dass ihr auf diesen Gebuehren sitzen bleibt, wenn Dell zwischenzeitlich das Geld doch ueberweist. Auf den Mahnbescheid muss Dell allerdings reagieren und wenn er einmal zugestellt und von Dell nicht widersprochen wird, dann muss Dell auch alle Gebuehren dafuer tragen ( sogar plus Zinsen ).
Wenn Ihr als Geschaeftskunde bestellt habt, dann waere auch eine Schadenersatzforderung denkbar, aber da ist dann fraglich, ob sich der Aufwand wirklich lohnt...