Also wenn ich mich richtig erinnere, war der offizielle Liefertermin bei mir auch 2 Wochen später als es tatsächlich angekommen ist. Die sind da ein wenig zurückhaltend, es kann also schneller gehen.
Ansonsten kann man eventuell durchaus etwas gegen eine Lieferverzögerung unternehmen, das Problem ist da aber, dass Dell bei der Bestellung keinen Liefertermin garantiert. Insofern müsste man erstmal ermitteln, wann denn ein Lieferverzug vorliegt, der juristische Maßnahmen wie Rücktritt etc. rechtfertigt. Für den Rücktritt gilt ja §323 BGB, wir brauchen also eine zunächst eine Nichtlieferung trotz Fälligkeit. Die Frage ist also, wann die Lieferung durch Dell fällig wird. Das richtet sich nach §271 BGB. Ich weiß jetzt nicht, was dazu in den Dell AGBs steht, sofern dort steht "möglichst bald", ist der Beurteilungsspielraum nach billigem Ermessen auszufüllen (Palandt/Heinrrichs §271 Rn. 4). Beispielsweise wurde entschieden, dass der Anspruch bei der Lieferung von Möbeln, die baldigst gelierfert werden sollen, spätestens nach 6-8 Wochen fällig wird. Ich gehe jetzt davon aus, dass bei so schnelllebigen Produkten wie Notebooks dieser Zeitraum ebenfalls angesetzt werden kann, bzw sogar noch ein wenig kürzer anzusetzen ist. Ich würde mal spontan sagen dass 4-6 Wochen Lieferzeit nacht der Bestellung noch hinzunehmen sind, dann tritt Fälligkeit ein.
Wenn es sich dann immer noch weiter verzögert, gilt § 323 BGB: Angemessene Frist (2 Wochen) setzen, und bei fruchtlosen Verstreichen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Doch bevor man zu so etwas greift, sollte man immer zuerst anrufen und nachfragen. Vertragen ist besser als klagen, und Dell gilt ja als eher kulant.
Ich hab jetzt auch nur mal kurz nachgeschaut, es kann ja durchaus sein, dass es gerade bei Computern eine eigene Rechtsprechung gilt. Und eine Rechtsberatung ist das hier natürlich nicht ;)