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Bundesnetzagentur: Verbraucher sollen bereits bei 10% Minderleistung DSL-Verträge kündigen oder Zahlungen reduzieren können

Started by Redaktion, September 08, 2021, 16:04:14

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Redaktion

Die Bundesnetzagentur will die Durchsetzung von Verbraucherrechten im Festnetz weiter stärken. Kunden sollen einfacher auf eine mangelhafte Leistung reagieren können.

https://www.notebookcheck.com/Bundesnetzagentur-Verbraucher-sollen-bereits-bei-10-Minderleistung-DSL-Vertraege-kuendigen-oder-Zahlungen-reduzieren-koennen.559500.0.html

Ycon

Die Provider würden dann behaupten, das Problem für eine zu geringe Leistung läge kundenseitig vor, z.B. mangelhafte Leitungsqualität im Gebäude bis zum Router. Spätestens hier hat der geschädigte Kunde doch überhaupt keine Lust mehr, sich weiter um die Sache zu kümmern und lässt es sein.

eKlatant

Quote from: Ycon on September 08, 2021, 21:13:05
Die Provider würden dann behaupten,
Hängt davon ab, wie das formuliert ist. Bis jetzt sieht so aus, daß es reicht, wenn der Kunde an seinem Anschluss das misst.
Dann, zur Sicherheit, wenn die Anbieter 100 versprechen, dann sollen sie > 100 einspeisen, um auf der sicherer Seite zu sein. Besonders am Anfängen von DSL wäre diese Regelung Gold wert. Sie sahen den Vertrag erfüllt, wenn die Leistung an den ihren Verteilungsknoten ankommt.

Silvio Werner

Quote from: Ycon on September 08, 2021, 21:13:05
Die Provider würden dann behaupten, das Problem für eine zu geringe Leistung läge kundenseitig vor, z.B. mangelhafte Leitungsqualität im Gebäude bis zum Router. Spätestens hier hat der geschädigte Kunde doch überhaupt keine Lust mehr, sich weiter um die Sache zu kümmern und lässt es sein.
Hallo Ycon,
Das kam in dem Beitrag vielleicht tatsächlich etwas kurz, ich kann hier aber einen Blick in die Handreichung empfehlen:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Handreichung.pdf
Dort wird auf solche Eigenheiten eingegangen. Bestimmte Sachen können von der App automatisiert hergestellt werden, andere nicht.
QuoteDa derartige Konstellationen nicht technisch automatisierbar erfassbar sind, werden Verbraucher aufgefordert, eine optimale Endkundenmessumgebung herzustellen und zu bestätigen.
QuoteDa ein paralleler Datenverkehr das Messergebnis beeinflusst, wird der Nutzer zum einen
im Vorfeld der Messung aufgefordert, das WLAN des Routers zu deaktivieren und weitere LAN-Verbindungen am Router zu trennen. Zum anderen wird der Nutzer aufgefordert, parallelen Datenverkehr auf dem jeweiligen Endgerät, auf welchem die Messung
erfolgt, zu unterbinden (z. B. paralleles Streaming, Updates)
Wir sind hier alle keine Juristen, ich bin mir allerdings relativ sicher, dass man an irgendeinem Punkt rechtlich bindend erklären muss, dass man sich an diese Vorgaben gehalten hat. Ob und wie das bewiesen werden soll ist mir völlig unklar, in letzter Instanz gilt dann wahrscheinlich § 286 ZPO. ;)

Mit besten Grüßen,
Silvio


eKlatant

Früher fingen sie damit an, "die Strecke vom Verteilungskasten zu eurem Gebäude ist lang".

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