In einem ähnlichen Fall riet mir die Bürgerberatung der Polizei, Anzeige sei in so einem Fall optional. Zu bedenken ist, dass es ein Versehen oder versuchter Betrug sein kann der Bank, des Verkäufers oder - wahrscheinlich - eines Dritten. Ich hatte Fälle von Versehen (durch Nachfrage schnell geklärt), Betrugsversuch oder Versehen durch Dritte (Stornierung bei der Bank löste das Problem für mich) und Urkundenfälschung mittels Überweisungsformular (die Bank verhinderte es aufrgund maschinell erkannt offenkundig falscher Unterschrift und riet mir zur Anzeige, die ich dann auch erstattete, Ausgang offen).
Bei mutmaßlichem Versehen keine Anzeige. Bei klarem Betrug oder gar Wiederholung Anzeige erstatten ist mein Rat. Sollte die Bank Beihilfe zum Betrug leisten, auch sie verklagen, aber der Sachverhalt sollte offenkundig sein.