Moment, du hast ja gerade geschrieben dass Du nicht direkt bei Dell bestellt hast. Wo hast Du denn bestellt, und war dort das Notebook schon konfiguriert? So einfach ist es nämlich dann doch nicht, sich aus dem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht herauszustehlen. Bei Dell selber mag das noch angehen, weil man dort ja direkt ein eigenes Gerät konfiguriert, aber wenn ein Händler zwischengeschaltet ist, sieht das zumindest dann anders aus, wenn man dort kein eigens konfiguriertes Gerät, sondern eins von der Stange bekommt.
Ein Beispiel: Der Händler bestellt 10 000 Inspiron in Konfiguration Y, und verkauft die dann weiter. Die sind dann ja nicht von dir, sondern vom Händler konfiguriert, damit ist das Widerrufsrecht vorhanden.
Aber ich werde hier keine individuelle Rechtsberatung geben, das ist nämlich verboten...