krasse geschichte...
ich würd nicht zum hersteller gehen sondern zu dem der es dir verkauft hat....der hat eine gesetzliche gewährleistung von 6 monaten zu tragen.....auch nochmal die festplatte überprüfen lassen wie eine überspannung über usb zustandekommen kann....
ich würde von acer auch einen beweis verlangen das es wirklich die festplatte war und nicht das notebook(fehlerhafte erdung oder verkabelung an port?), zumal die festplatte an anderen geräten einwandfrei arbeitet, ggf auch mal an den festplattenhersteller wenden ob dies möglich ist und fall schildern
wenn acer diesen beweis nicht wirklich antreten kann ist davon auszugehen das der defekt bereits bei auslieferung bestand (beweislastumkehr; händler und nicht kunde muss beweis antreten das defekt durch fremdverschulden zustandekam)
hier greift dann die gesetzliche gewährleistung...und da muss dann der händler und nicht der hersteller nachbessern
vorraussetzung hierfür ist natürlich das es ein privatkauf und kein geschäftskauf war...
bei privatkauf ist das Bürgerliche Gesetzbuch dann gesetzesgrundlage für das ganze...
ich persönlich hätte das mit der festplatte verschwiegen