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Reparatur-Label auf der Packung: Die EU forciert reparierbare Smartphones, Notebooks & co.

Started by Redaktion, November 26, 2020, 14:43:47

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Redaktion

Die Europäische Union hat einen neuen Beschluss gefasst, laut dem elektronische Geräte künftig mit einem Label versehen werden müssen, das dem Kunden auf einen Blick mitteilt, wie gut das jeweilige Gerät repariert werden kann. In Frankreich wird eine entsprechende Kennzeichnung bereits ab Januar verpflichtend sein.

https://www.notebookcheck.com/Reparatur-Label-auf-der-Packung-Die-EU-forciert-reparierbare-Smartphones-Notebooks-co.506218.0.html

wernerle

Um die Diskussion um das bei Notebookcheck so beliebte Thema mal wieder ein wenig aufzufrischen (nach dem Artikel "Schämt euch!"):

Da ist die Europäische Union ja schneller als die Redaktion von Notebookcheck, was im Prinzip eine Beleidigung für die Redaktion ist :-)
Wahrscheinlich wird die Kennzeichnung in der EU sogar schneller in die Realität umgesetzt als die stärkere Berücksichtigung in den Testergebnissen bei NC.
Hier wird das Thema immer brav im Text erwähnt, aber in der Gesamtwertung spielt es dann so gut wie keine Rolle.
Ich will das auch gar nicht weiter ausbreiten, die überflüssigen Kommentare der Ignoranten kommen sowieso. Aber macht ruhig weiter so mit dem "nach mir die Sintflut".

Übertreffer

Quote from: wernerle on November 26, 2020, 15:22:13
Aber macht ruhig weiter so mit dem "nach mir die Sintflut".
Der Sarkasmus gefehlt mir. Aber die richtige Empfänger davon sind die Hersteller. NBC veröffentlicht auch "News", mit welchen man auch ihn oder seine Haltung, wie du zum Beispiel, kritisieren kann.

Weil sonst die Thema nicht beendet wäre. Hier hat man schon mehrmals über Fairphone publiziert. Du hast das gelesen und ihn gekauft? Wenn ja, dann ist das Die Lösung. Wofür man auch keine neue Labels braucht. Mit ihm sind noch die andere Themen abgedeckt.

Übertreffer

Quote from: Übertreffer on November 26, 2020, 17:45:57
Aber die richtige Empfänger davon sind die Hersteller.
Nein, die Kunden. Steht im Absatz 2. Uninformierte sind nicht schuldig. Ist aber keine Ausrede in dem Sinne, daß schaden tun sie trotz dem.

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