Hallo nGin,
ich denke mal, da hast Du schlechte Karten bei Deiner Reklamation. Wenn ein Gehäuse gebrochen ist, ist normalerweise ein Fall oder ein Anecken schuld. Ich verstehe auch nicht, warum Ihr nicht schon bei den ersten, von Dir geschilderten Schäden, reklamiert habt. Das wacheln vom Display sieht auch nach einem "Fall" aus.
Desweiteren verwechselst Du Garantie und Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufers mit Einschränkungen. Gewährleistung ist die gesetzliche Frist, bei der Du allerdings nach einem halben Jahr nachweisen musst, das der Schaden schon von Anfang an bestand. Also in Deinem Fall schlechte Aussichten.
Die Kosten in Höhe von 90€ sind auch angemessen, denn der Kundendienst musste ja das Gerät prüfen und einen Kostenvoranschlag zur Reperatur erstellen. (Vor allem, da der Schaden augenscheinlich selbst verursacht wurde)
Hättet Ihr das Notebook gleich reklamiert, hätten einige Sachen vermieden werden können. Es könnte ja auch sein, das das Gehäuse durch fehlerhafte Scharniere oder Ähnliches gelitten hat.
Da ich das Teil nicht gesehen habe, stelle ich nur Vermutungen an. ;)
@ Geschädigter:
Deine Aussagen sind sehr pauschalisiert. Wo sind Deine Beispiele???
Einfach über Sachen zu urteilen ohne Beweise darzulegen ist ja im Netz anscheinend Mode.
Ach ja, mehr als 5 Schreibfehler in einem so kurzen Posting, ist ein ernsthafter Sachmangel. ;)