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Widerrufsrecht Acer-Notebook

Started by tOmmy, March 24, 2007, 15:37:05

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tOmmy

hallo,
weiß nicht, ob das hierhin gehört, aber vllt. kann mir da jmd. weiterhelfen.

hab ein Acer-Notebook bei hoh.de bestellt und wollte von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und es zurückschicken, weil ich irgendwie nicht ganz zufrieden war (Gründe muss man aber nicht angeben). tat ich dann auch und bekomme es heute wieder zurück. ich ruf da an und frage, was das denn solle. die meinen, beim Formatieren hätte ich die versteckte Partition gelöscht und somit könne man das System nicht in den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. deshalb dürfe ich das Notebook nicht mehr abgeben. Das sehe ich aber nicht ein, denn im Rücksendeschreiben steht: ,,Im Falle eines Widerrufs kann es unter Umständen dazu kommen, dass Ihnen nicht der volle Kaufpreis erstattet wird. Dies geschieht v.a. dann, wenn die Ware [...] in den Originalzustand versetzt werden muss." D.h. doch, dass es zwar mit Aufwand und Kosten verbunden wäre das System in den Originalzustand zu versetzen, dies aber gemacht werden kann. Ich bekomme am Ende zwar nicht den vollen Kaufpreis, aber zumindest kann ich das Notebook zurückgeben.
Bin ich im Recht, oder muss ich das Acer-Notebook jetzt behalten?
Kann da jetzt auch keinen mehr erreichen, weil WE ist. muss es aber unbedingt wissen, weil mir das sonst keine Ruhe gibt.

Danke im Voraus

Andreas H.

aber du hast es innerhalb der ersten 2 wochen zurückgeschickt?

tOmmy

ja, natürlich. habe es noch in der ersten Woche abgeschickt und alles genau so gemacht, wie verlangt wurde.

Tobias Winkler

Mal `ne blöde Frage. Wieso stellst Du bei dem Notebook denn nicht einfach wieder den Originalzustand her ?
Neu Partitionieren, Originalsystem wieder aufspielen (Hast ja wohl hoffentlich vor deinen Änderungen ein Systembackup gemacht/ Acer hat da ja so tolle Tools auf seinen Rechnern vorinstalliert) und dann zurückschicken. Damit wäre der Originalzustand wieder hergestellt.
Aber auch ohne diesen Aufwand müsste hoh das Gerät meiner Meinung nach wieder zurücknehmen. Ist halt wie Du schon sagtest mit höherem Aufwand und Kosten verbunden. Anscheinend ist hoh da anderer Meinung.

Würde das System selbst wieder in den Ausgangszustand versetzen um weiteren Diskussionen vorzubeugen, alles andere  endet meistens nur in langwierigen Auseinandersetzungen.

Klaus Hinum

naja, dann solltest du es schon zurückgeben können (bei verringertem kaufpreis). red nochmal mit acer und sprich sie auf das zitat an, sonst mit anwalt drohen.
Wurde Dir von einem in unserem Forum oder durch Notebookcheck geholfen? Dann verfass doch einen User Testbericht über dein Notebook und gib damit etwas an die Community zurück!

Andreas H.

joa ich verstehs auch nicht ... einfach weiter versuchen

tOmmy

leider kann ich nicht mehr den Originalzustand herstellen, da ich diese blöde, versteckte Partition gelöscht habe. und ich habe erst nach dem Formatieren erfahren, dass man damit den ursprünglichen Zustand wiederherstellt (hohles System von Acer). Hab trotzdem bei hoh noch einmal angerufen und mit denen gesprochen, aber nichts zu machen. die stellen sich so sturr und haben sich nicht einmal die Mühe gemacht die Treiber runterzuladen oder mir zu sagen ich solle ihnen die Recovery-CD schicken. ist mit aufwand verbunden, aber ich hätte es akzeptiert, wenn ich nicht den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekäme. hab dann mit zwei Anwälten gesprochen, die ich kenne, und die meinten, selbst wenn ich recht haben sollte am Ende, der Prozess würde mich tausende kosten. in einem anderen Forum hieß es, dass ich zwar den Laptop ausprobieren dürfe, aber nur so, wie ich es im Laden tun würde - d.h. Formatieren gehöre nicht dazu. außerdem sind jetzt auch die 14 tage Widerrufsrecht verstrichen, so dass ich es eh nicht mehr zurückschicken darf.
Fazit: nie wieder Acer, nie wieder hoh.de, nie wieder Online-Shops. außerdem werde ich auch jedem abraten Acer-Notebooks zu kaufen (wegen Recovery-Schwachsinn, teurem Service i.H.v. 0.99 €/Minute und dann noch sauschlechte Auskunft) und hoh kriegt erst einmal eine (sachlich korrekte) negative Bewertung von mir und auch da werde ich jedem abraten bei hoh.de was zu holen.

heretic

das mit der versteckten partition haben viele NBs (meines auch)...

hoh.de hat damit sicher nix zu tun, sondern eher ACER (hoh.de leitet es ja zu acer weiter)...zu Acer möchte mich ich mich jetzt nicht weiter auslassen, dass diese XXXXFirma das Letzte ist, kannst du überall im netz nachlesen...ein recht großer teil meines freundes/bekanntenkreises durfte diese erfahrung live erleben (wollten halt billig kaufen und haben billig bekommen)...

mein tipp: streit mit dem saftladen acer bringt da nix...verkaufe das teil einfach bei ebay, nimm eventuellen verlust als lehrgeld hin und kauf dir was richtiges...(Dell, Asus, Toshiba, HP, IBM usw.)...
ASUS G1 (Core2Duo T7200, 2GB-PC5300, GeForce Go 7700, 160GB HDD) @ DELL 2005FPW (20'' WS-TFT)

tOmmy

ja, generell hätt ich IBM geholt (meiner Meinung nach die besten Notebooks). Aber haben halt sehr schwache Grafikkarten (onboard) und ich brauch eine Leistungsstarke, da ich damit auch spielen möchte. falls ich das Acer-NB vrkaufen würde, würde ich mir Asus oder Apple MacBook Pro holen.

Borstie

Das mit der versteckten Partition ist bei vielen so. Es muss doch jemand hier im Forum sein der auch ein Acer hat. Da sind nur Treibergeschichten drauf. Bei meinem ASUS ist das auch so. Ich habe da auch komplett gelöscht. Das darf aber nicht das Wiederrufsrecht beeinträchtigen. Aber Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland ein Unterschied. Ich wollte mein G1 auch zurück schicken. Der Händler nimmt es einfach nicht an. Auch der Anwalt konnte nichts erreichen. Ich müsste schon klagen. Das kostet mich aber auch wieder Geld und das wissen die meisten. Ich werde wohl auf dem Book sitzen bleiben. Ich will ja eigentlich nur das große Display.

Gruß Sven
ehemals ASUS G1-AP001M

Tobias Winkler

1. Die versteckte Partition ist mit Sicherheit keine Erfindung von Acer, das haben inzwischen die meisten Hersteller so geregelt (siehe Sony, Toshiba und Co.). Aber auch ohne diese Partition, lässt sich das System mit einem vorher erstellten Backup wiederherstellen (Bei meinem hat`s jedenfalls geklappt). Wenn man`s denn gemacht hat. Dem Hersteller oder dem Händler da einen Vorwurf zu machen halte ich persönlich für etwas überzogen.

2. Das Widerrufsrecht hat mit dem Hersteller wiederum gar nichts zu tun, da der Kaufvertrag mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller abgeschlossen wurde. Also nicht voreilig auf Acer schimpfen, wenn die Ausnahmsweise mal nichts dafür können.

3. Der Händler muß das Gerät laut seinen eigenen AGB`s (ist aber auch sonst gültige Rechtslage) ohne Angaben von Gründen wieder zurücknehmen. Die Wertminderung die entstanden ist wäre in diesem speziellen Fall natürlich zu klären. Innerhalb dieser Frist muß der Käufer dem Verkäufer seine Absicht erklären, dass er vom Kaufvertrag zurücktritt. Das ist bei dem speziellen Fall ja geschehen. Nur weil der Händler sagt " nehme ich nicht zurück " verstreicht ja nicht einfach das Widerrufsrecht.

4. Das Notebook komplett umzumodeln und dann sich überlegen, "...och gefällt mir doch nicht" ist auch so`ne Sache. Würde man im Laden ja auch nicht machen können. Erst prüfen, dann entscheiden und zuletzt machen.
Durch diese unüberlegte Inaugenscheinnahme hast Du Dir entweder eine lange rechtliche Auseinandersetzung und/ oder unnötig gezahltes Lehrgeld eingehandelt.

5. Ich an Deiner Stelle würde wie schonmal gepostet nochmal mit den Jungs von hoh sprechen, das Gerät wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen (Partitionieren, Backup / Treiber installieren) und dann wieder zurückschicken. Sofern das Gerät natürlich nicht anderweitig noch irgendwie gelitten hat.

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