hallo,
weiß nicht, ob das hierhin gehört, aber vllt. kann mir da jmd. weiterhelfen.
hab ein Acer-Notebook bei hoh.de bestellt und wollte von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und es zurückschicken, weil ich irgendwie nicht ganz zufrieden war (Gründe muss man aber nicht angeben). tat ich dann auch und bekomme es heute wieder zurück. ich ruf da an und frage, was das denn solle. die meinen, beim Formatieren hätte ich die versteckte Partition gelöscht und somit könne man das System nicht in den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. deshalb dürfe ich das Notebook nicht mehr abgeben. Das sehe ich aber nicht ein, denn im Rücksendeschreiben steht: ,,Im Falle eines Widerrufs kann es unter Umständen dazu kommen, dass Ihnen nicht der volle Kaufpreis erstattet wird. Dies geschieht v.a. dann, wenn die Ware [...] in den Originalzustand versetzt werden muss." D.h. doch, dass es zwar mit Aufwand und Kosten verbunden wäre das System in den Originalzustand zu versetzen, dies aber gemacht werden kann. Ich bekomme am Ende zwar nicht den vollen Kaufpreis, aber zumindest kann ich das Notebook zurückgeben.
Bin ich im Recht, oder muss ich das Acer-Notebook jetzt behalten?
Kann da jetzt auch keinen mehr erreichen, weil WE ist. muss es aber unbedingt wissen, weil mir das sonst keine Ruhe gibt.
Danke im Voraus