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Reparatur Rechte und Pflichten

Started by sango_dada, March 16, 2015, 11:14:27

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sango_dada

Moin Moin,
ich bin am Verzweifeln.
Ich hab mir vor kurzem n Notebook gekauft von ASUS, super tolle Dinger find ich. Nach 3 Monaten jedoch : Wackelkontakt in ner Kopfhörer- Buchse, die Lackierung bröckelt auch ein wenig. Kratzer on Top, aber das ist von meiner Tasche.
Zu Media Markt gebracht und auf Garantie/ Gewährleisung gehofft.
ASUS sagt ist nicht drin, da der Schaden durch Benutzung zu stande kommen kann.. wenn man zu grob die Stecker einsteckt HALLO?!?!?!!! gehts noch ? nach 3 Monaten  ??? :o :o ::)
keine 6 Monate alt. Die wollen jetztt dass ich meine beim Kauf mitgekaufte Versicherung der "Allianz" einsetze, die den Kaufpreis erstatten.. Jetzt ist das Gerät aber teurer als zu dem Tag. Dann sagte ich zu den ich will das Gerät einfach weiter nutzen, so einen geringen Schaden will ich nicht von meiner Versicherung reparieren lassen, dafür war die zu teuer (200€ extra).
Jetzt sagt meine Versicherung : Wir treten vom Vertrag zurück, wenn du sie in diesem Fall nicht in Anspruch nimmst.
Für sie ist es ein totalschaden, weil das Mainboard ausgetauscht werden muss, da dies aber nicht mehr hergestellt wird (3 Monate später) ist ein Austausch unmöglich.
Rechtsweg ist ja noch nerviger.. wenn ich ASUS jetzt mit Anwalt drohen würde..

Bitte bitte helft mir.

tccls

Was hat die Versicherung damit zu tun? Ist darüber eine Garantie auf Eigenverschulden abgeschlossen? Und Mediamarkt hat  gar nicht vorzuschreiben, dass der Fall über die Versicherung abgewickelt wird. Innerhalb der ersten sechs Monate hat der Händler nachzuweisen, dass der Schaden durch äußere Einflüsse entstanden ist. Bei mechanischen/ Materialfehlern wird wahrscheinlich oft auf Eigenverschulden geschlossen, man sollte ausdrücklich auf Gewährleistung bestehen und ggfls. eine Weiterleitung an den Verbraucherschutz erwähnen. Diese Gewährleistung gilt unabhängig von Herstellergarantien und iwelchen Zusatzgarantien, sag dem Händler, dass du auf Gewährleistung bestehst und nicht auf Kulanz repariert haben möchtest (wichtig). Man sollte sich bei Versicherungen und darüber abgeschlossene Garantien (die keine echten mehr sind) besser vorher die genauen Bedingungen durchlesen, oftmals haben Versicherungen das Recht zu kündigen (ebenso umgekehrt). Dabei ist in der Regel aber der gezahlte Betrag zeitanteilig auszuzahlen. Gilt die Versicherung für 36 Monate bei einem Beitrag von 200€, so sind bei Kündigung nach drei Monaten 33/36 von 200€ = ca 183€  zurückzugewähren. Diesen Märkten würd ich Servicemäßig eh nie trauen, ist zu viel Glücksspiel.
Wenn Mediamarkt stur bleibt, kann man sich evtl. bei verbraucherzentrale.de Rat holen und z.T. auch außergerichtlich vertreten lassen. Die Preise variieren je nach Bundesland.
Das stellt jetzt hier keine Rechtsberatung dar, sollte eher als Hinweis dienen.
Bei Conrad z.B. wird in den agbs auf die Beweislastumkehr nach den ersten sechs Monaten verzichtet bei Abschluss der 4 Jahre Langzeitgarantie, diese ist erstaunlich (und auch schon verdächtig) günstig.  Im Gegensatz zu den meisten Händlern arbeitet Conrad auch nicht mit einer Versicherung zusammen, so dass die Garantie nicht kündbar wäre. Ist das Gerät nicht im Sortiment zu finden, kann man eine Mail an [email protected] schicken und sich das gewünschte Produkt teilweise dennoch beschaffen lassen. Wenn zwei Jahre genügen, ist amazon meistens erste Wahl. Mich würde interessieren wie der Fall ausgeht/ ausgegangen ist.

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