Nur um mal etwas Richtig zu stellen: Richtig ist, daß es eine gesetzlich geregelte Gewährleistung gibt, die 24 Monate gültig ist. Fakt ist aber, daß diese Gewährleistung ausschließlich Schäden betrifft, die 'beim Kauf bereits im Keim veranlagt' waren. Innerhalb der ersten sechs Monate ist der Kunde auf der sicheren Seite, da der Händler das Gegenteil beweisen muss ... sprich, daß der Mangel nicht bereits 'veranlagt' war! Nach sechs Monaten wird die Beweislast umgekehrt, sprich, der Kunde muss den Nachweis erbringen, daß der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufes bereits grundsätzlich vorhanden war. Wenn das Gerät zuvor funktioniert hat, ist diese Beweisführung so gut wie unmöglich. Natürlich könnte man versuchen, anhand eines Gutachtes dies zu beweisen ... allerdings muss der Käufer in Vorleistung treten und das Gutachten in Auftrag geben und auch bezahlen ... um dann abzuwarten, ob das Gutachten wirklich das bringt, was erhofft wird ... und so ein Gutachten kann schnell teuer werden ... und die Wahrscheinlichkeit ist groß, daß das Geld dafür rausgeschmissen ist.
Insofern muss man folgende Punkte einfach als Grundregeln betrachten:
Die gesetzliche Gewährleistung ist ab dem siebten Monat ein zahnloser Tiger!
Man ist ab diesem Zeitpunkt auf die Garantie bzw. Kulanz des Verkäufers / Herstellers angewiesen.
Bei wertvollen Geräten sollte man eine Garantieverlängerung erwerben ... hier aber genau beachten, was diese abdeckt und ob es Einschränkungen gibt. Denn Fakt ist: Jede Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Verkäufers, die er vertraglich einschränken kann! Eine Garantieverlängerung ist nichts anderes als ein Dienstleistungsvertrag ... und man sollte vor Abschluss genau den Leistungsumfang prüfen!
Der letzte Rat: Vor dem Kauf informieren, welche Hersteller / Verkäufer sich als kulant erweisen und diesbezüglich einen guten Ruf haben ... und alle anderen meiden! Geiz ist nicht geil, sondern oftmals nur teuer ...