Nicht zwingend, das handhabt jeder Hersteller anders. Alles was über extra angebrachte Serviceklappen im Notebook-Boden erreichbar ist, fällt IMHO nicht unter Garantieverlust. Das Zerlegen vom Gerät oder das lösen von Garantiesiegeln ist natürlich ein anderes Thema.
Gruß Kai
/Edit: Hab mir gerade mal die
Garantiebedingungen von Asus durchgelesen:
QuoteKeine Garantieansprüche bestehen für Produkte, bei denen
[...]
3) durch
Veränderung des Produkts,
durch Reparaturversuche Dritter, d.h. nicht von ASUS oder von ASUS benannter Servicepartner,
durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Verpackung bei Rücksendung des Produkts an ASUS (Pakete die über den Pick Up-Service abgeholt werden, sind ausschließlich gegen Verlust versichert.)
durch unsachgemäße Installation von Produkten von Drittanbietern (z.B. Speichermodulen)
beschädigt oder funktionsunfähig wurden.
Solche Eingriffe sind also schon gestattet, sofern man nichts kaputt macht. Dann wird der Defekt durch den Eingriff nicht auf Garantie behoben.
Aber wie gesagt, dann reklamiere, per Software kommst du da nicht weiter.