Heute am 18.11.2024 hat der Bundesgerichtshof mit Bezug auf die EuGH-Rechtssprechung Facebook verurteilt, nachdem es 2021 zuließ, dass Daten von ca. 533 Millionen Facebook-Nutzern verbreitet wurden. Dies verstößt gegen Datenschutz-Grundverordnung Artikel 82 (Haftung und Recht auf Schadenersatz) Absatz 1 ("Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.") Demzufolge steht jedem Betroffenen mittels Rechtsweg ein Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens von etwa €100 zu. Zukünftige weitere materielle oder immaterielle Schäden könnten eintreten. Das Berufungsgericht (OLG Köln) soll noch ein paar Details klären.
www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024218.html?nn=10690868
Laut TV-Berichterstattung hat der Bundesgerichtshof erstmals die in Deutschland relativ neue rechtliche Möglichkeit angewendet, für etwa 1000 Kläger in einem gemeinsamen Musterverfahren zu entscheiden. Mein Kommentar: LG Bonn - Urteil vom 29. März 2023 - 13 O 125/22, OLG Köln - Urteil vom 7. Dezember 2023 - 15 U 67/23 und BGH - Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24 sind für deutsche Gerichte bemerkenswert schnelle Entscheidungen. Angesichts des Ausmaßes des Datenmissbrauchs bei Facebook ist das allerdings auch wichtig und angemessen.
Und schon wieder gibt es ein wichtiges (sachwichtiges und drittinstanzliches) Urteil, über das NBC nicht berichtet. NBC muss sich wirklich fragen, wo die Prioritäten liegen, wenn es nur über weniger wichtige Urteile (oder zahllose Trivia) berichtet. Die hohen Gerichte zähmen endlich die großen Techkonzerne und NBC bekommt es nicht mit.