Habe mir letztes Jahr einen neuen Fujitsu Siemens Xi 2428 gekauft. Obwohl ich nie ein Bios- Passwort gesetzt habe, kam nach ein paar Monaten (innerhalb der Garantiezeit) plötzlich beim Starten eine Passwortabfrage.
Lieferant und Hersteller verwiesen auf die Helpdesk. Dort erklärte man mir, es könne nur ein Bedienerfehler vorliegen. Für ca 50,00 Euro würde man mir den Kennwortschutz wieder deaktivieren. Also schickte ich das Gerät ein. Daraufhin erhielt ich einen Kostenvoranschlag über 265 Euro. Eine telefonische Nachfrage ergab, dass sich bei diesem neueren Gerätetyp angeblich der Kennwortschutz nicht mehr deaktivieren lässt. Also wurde mir für 265 Euro ein neues Motherboard eingebaut. Eine Garantieleistung wurde abgelehnt. Damit mir so etwas nicht wieder passiert, aktivierte ich dieses Mal im Bios einen Kennwortschutz. Dieser funktionierte auch zunächst, aber nur wenige Wochen. Dann trat wieder genau das gleiche Problem auf und auch das dieses Mal von mir gesetzte Kennwort wurde nicht akzeptiert.
Der Hersteller verwies wieder auf die Helpdesk. Und dort erzählte man mir wieder das gleiche von wegen "Bedienerfehler" und "kein Garantieanspruch". Daraufhin schickte ich das Gerät mit einem Schreiben an den Lieferanten (Verkäufer) und verlangte einen Umtausch gegen ein anderes Gerät. Dieser wurde ohne Begründung abgelehnt und ich erhielt mein Gerät kurz darauf wieder zurück. Es funktionierte natürlich immer noch nicht. Daraufhin ging ich zum Anwalt, der den Lieferanten anschrieb und einen Umtausch oder eine Rücknahme gegen Kaufpreiserstattung verlangte. Es kam ein Antwortschreiben, das genau aus einem Satz bestand: "Es handelt sich um einen Bedienerfehler, daher wird ein Garantieanspruch abgelehnt".
Daraufhin reichte mein Anwalt eine Klage bei Gericht ein. Der Anwalt der Gegenseite behauptete daraufhin auch weiterhin dem Gericht gegenüber, es läge ein Bedienerfehler und daher auch kein Garantieanspruch vor und die Klage sei daher auch abzuweisen. Und jetzt kam das "Urteil des Gerichtes": Es wurde ein Vergleich vorgeschlagen. Ich soll das Gerät zurückgeben und bekomme dafür den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück und muss davon meinen Anwalt selber und die Hälfte der Gerichtskosten bezahlen. Dann habe ich kein Notebook mehr und das Geld dann auch nichts mehr, um mir ein neues zu kaufen. Wenn der Vergleich von mir nicht innerhalb von zwei Wochen angenommen wird, dann beauftragt das Gericht einen Sachverständigen und dafür soll ich dann im Voraus 1000 Euro an die Gerichtskasse einzahlen.
Und wenn der Sachverständige dann keinen Defekt findet, dann behalte ich ein nicht funktionsfähiges Notebook und darf ca 2000 Euro für die Anwälte, die Gerichtskosten und den Sachverständigen zahlen. Da mein Anwalt mir die "Entscheidung" überlässt, bin ich jetzt völlig ratlos.
- Wer kann mir helfen????
- Was kann oder sollte ich tun????
- Hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht und einen Tipp für mich????