Natürlich basiert die Ermittlung auf einem WLTP-Zyklus. Dennoch gibt es hier einen Unterschied zur Ermittlung der Reichweite (simultan ebenso den Energiebedarf).
Wie in der Richtlinie 2017/1151 beschrieben, geht man hier nach der "Shortened Type 1 Test Procedure" vor.
Zu finden ist diese Richtlinie unter: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017R1151&qid=1630766738668
Beginnend mit den vier WLTP-Phasen (low, medium, high, extra high) über zwei weitere Phasen (low, medium) geht es hier in eine Konstantfahrt-Phase ("CSS_M", 100 km/h).
Anschließend wird die Abfolge wiederholt. Wie sie aus der Richtlinie entnehmen können, bestimmt die Batterie Kapazität in Verbindung mit dem Fahrzeugverbrauch, wie lange die zweite Konstantfahrt ("CSS_E") dauert. Hierbei ist es entscheidend, dass der Batteriestand <= 10% beim Beginn der zweiten Konstantfahrt ist.
Es hinkt an der Vergleichbarkeit, da bei den Vergleichsfahrten dauerhaft ein Mix gefahren wird. Wie soll ein Fahrzeug also bei einem völlig anderen Versuch das gleiche Ergebnis liefern?