Müsste, hätte, wäre.
Es ist gesetzlich so geregelt: Du bekommst einen Ersatz (gleichwertig, Wertverlust beachten), wenn das Ding zweimal repariert wurde und wieder kaputt ist. Oder aber es wird gewandelt: Geld zurück. Das darfst Du dann wählen. Das gilt für den Defekt im ersten halben Jahr. Und vor allem für den gleichen Fehler!
Da geht es dann um Gewährleistung, die der Händler bietet.
Nach dem ersten halben Jahr tritt die Beweislastumkehr in Kraft, was faktisch bedeutet, der Händler ist raus aus der Nummer (auch wenns eine zwei jahre Gewährleistung gibt).
Alles was danach ist, ist Herstellersache. Und die Herstellergarantie ist freiwillig und individuell geregelt. Theoretisch können die da 50 mal reparieren und Du hättest keinerlei Ansprüche. Macht kein Hersteler so, aber von Rechts Wegen ist das so.
Unabhängig vom Recht sehe ich es als angemessen an, nach 2 maliger Reparatur innerhalb 6 Monate das Gerät zu tauschen (eben wie es von der Gewährleistung geregelt ist) oder eben Geld zurückzuerstattet. Eine Garantie sollte das auch abdecken, bzw. drei Reparaturen innerhalb 2 Jahren. So ist mein Empfinden, ist aber leider nicht die Realität.