Sonstiges Zubehör kann gerne fernbleiben, also konzentriere ich mich nun aufs Weglassen des Netzsteckers.
Wenn die Summe der Preise beim Originalhersteller für Gerät und Netzstecker konstant bleibt, ist das Vorgehen prinzipiell ok. Andernfalls ist es Abzocke und kann Grund genug sein, das Gerät gar nicht zu kaufen.
Damit man wie gehabt die 14-tägige gesetzlich Kaufrückgängigmachungsfrist voll nutzen kann, muss jeder Händler immer beides im Angebot haben.
Ob ein Gerät mit oder ohne Netzstecker verkauft wird, muss eindeutig und klar auf Verpackung bzw. Webseite ersichtlich sein.
Wenn immer ein Gerät ohne Netzstecker verkauft wird, muss auf Verpackung, in Verpackungsbeilage und auf Verkaufswebseite präzise beschrieben sein, welche Spezifikationen ein Netzstecker erfüllen muss bzw. darf. Anderfalls nämlich entstehen Risiken von Gerätebeschädigung über Nicht-Funktion bishin zur Lebensgefahr (Stromschlag, Brandgefahr oder explodierender Akku).
Netzstecker müssen herstellerübergreifend je Stromanschlussgebiet normiert sein, damit auch die Umwelt, der Geldbeutel und die Verwendbarkeit etwas davon haben.