Quote from: LaLeLu on May 07, 2020, 19:23:17
QuoteTauchgänge fallen dabei wie üblich aber nicht zwangsläufig auch unter diesen Schutz.
Äh doch, genau darunter fällt das 8 von IP68. Dauerhaftes Untertauchen. IP69 wäre auch noch gegen Hochdruckstrahler aber man sollte eh nicht mit seinem Kärcher auf Leute mit solchen Kopfhörern zielen.
Hallo LaLeLu,
Ja und nein. IP68 bedeutet zwar genau das, was zu beschreibst, allerdings sind die Prüfverfahren (häufig!) auf 30-minütiges Untertauchen in 1,5 Meter Wassertiefe ausgelegt, wobei die Smartphones nicht ins Wasser geschmissen, sondern vorsichtigt gelegt werden, was zum praktischen Einsatz etwa im Freibad (Stichwort: Druckspitzen) einen gehörigen Unterschied zu machen scheinst. Vielleicht erinnerst du dich noch an die Problematik bezüglich der IP-zertifizierten Handys von Sony (https://stadt-bremerhaven.de/sony-wasserdichte-phones-bitte-nicht-unter-wasser-benutzen/)
Mit besten Grüßen,
Silvio