Ich mische mich ungern in Dinge ein, die bereits durch einen Rechtsbeistand durchgekaut wurden. Aber in diesem Fall muss ich doch Senf dazu geben, denn am Ende liest der Google-Sucher, der diesen Thread findet, nur dass es Probleme mit dem Schenker Support gibt. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster, und möchte auch nicht persönlich werden, aber ich glaube, Dein Anwalt hat Dich da leider schlecht beraten. Ich hoffe, das war eine kostenlose Beratung.
In der Haftung, bzw. gewzungen zur Handlung (mal salopp formuliert), ist der Verkäufer bei Gewährleistungsansprüchen. Die Gewährleistung ist etwas anderes als die Garantie. Nur bei der Garantie ist der Hersteller in der Pflicht, nach seinen Garantiebedingungen und ggf. AGB zu handeln. In diesen kann übrigens auch eine Garantie nach Weiterkauf vollkommen ausgeschlossen sein (ich weiß nicht, ob dies bei Schenker so ist). In den Garantiebedingungen kann der Hersteller schreiben was er will, auch wenn gängig ist, dass beispielsweise Mängel innerhalb 24 Monaten behoben werden, o.Ä.. Er kann sagen: Ich gebe keine Garantie. Oder eine Garante auf 2 Tage Funktion des Netzteils. Eben, was er möchte. Wenn in den Garantiebedingungen Subpixelfehler ausgeschlossen werden, dann hast Du, meines Erachtens nach, schlicht Pech.
Da ist es dann mehr als kulant, wenn ein Gerät in ein höherwertiges getauscht wird (ich sehe keinen Nachteil, nicht einen, wenn aus einem 7500U ein 8550U gemacht wird, ausser, wenn erheblich Mehrleistung schlecht ist).
Um das Ganze zu komplettieren: Ich halte es für fragwürdig, in einem offenen Forum eine Frist zu setzen. Das ist nicht der richtige Weg. Das sollte ein Anwalt auch raten können, nur um das nochmal hinzuzufügen.
Wie dem auch sei, so ist die QC bei Schenker in diesem Fall offenbar wahrlich nicht in der Lage, über den Tellerrand zu schauen und im 4ten Fall mal genauer nach Subpixelfehlern zu schauen, wenn es denn schon so weit gekommen ist wie in diesem Fall. Austausch hin oder her, wenn der Kunde das Problem immer wieder bemängelt, dann sollte einfach mal genauer geschaut werden. Da darf man durchaus meckern.
Ich glaube, dass Feedback, sei es gut oder schlecht in einem Forum wie diesem durchaus angebracht ist. Allerdings ist dann das Forum die nicht die richtige Plattform um (in meinen Augen nicht berechtigte) Rechtsansprüche zu stellen. Natürlich ist man sauer, wenn das neue, teure Notebook nicht tadellos funktioniert. Ich würde auch auf einem einwandfreien Display beharren. Aber einen rechtlichen Anspruch gibts da leider nicht. Das ist bei allen Displayherstellern, also auch Monitoren so. Fernseher: the same! Das Schlüsselwort Strafanzeige passt nicht so richtig hier hin.