Naja dazu gibts ja mittlerweile glücklicherweise ein gesetz zur gewährleistung, jeder händler der an verbraucher (privatpersonen) verkauft muss 2 jahre gewährleistung geben, in den ersten 6 Monaten gilt dann die sogenannte beweislastumkehr. Das bedeutet das wenn der fehler in den ersten 6 monaten nach dem kauf (gefahrübergang) auftritt, dann wird davon ausgegangen das der fehler schon bei gefahrenübergang (also beim kauf) vorlag. Somit muss dir der händler beweisen das das NB ok war als es verschickt wurde. Dies ist in der regel unmöglich, da sie das gerät ja nicht vorher auspacken und anschließen. Du kann dich also dann auf gewährleistung berufen und nacherfüllung verlangen, der verkäufer hat dabei das recht zur nacherfüllung durch neue leistung oder reparatur, welche du möchtest darfst du frei bestimmen wenn sich die kosten für deine variante nicht zu sehr von der anderen unterscheiden (vergleiche neues auto mit kaputten aschenbecher ;)). Sollte die nacherfüllung nicht erfolgen setzt du eine nachfrist. Sollte er innerhalb dieser frist nicht Leisten, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Das Problem ist nur leider oft das diese anbieter dann verschwunden sind und du dein geld troz rechtlichem Anspruch nicht zurück bekommst. Diese rechtsbelehrung erhebt keinen anspruch auf richtigkeit, aber du kannst es ja selbst im BGB (bürgerliches gesetzbuch) nachlesen.
Edit: Sollte der verkäufer mit AGBs kommen von wegen gewährleistung ist ausgeschlossen, kannste auch im BGB nachlesen das diese dann unwirksam sind! (gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden) Steht übrigens oft drin, sogar aldi hats drin...
Greetz
Nik