Hier will ich mich mal einklinken.
In meiner Zeit als Servicemitarbeiter bei einem großen roten Elektro-Riesen habe ich mindestens einmal in der Woche ein gebrochenes Display gesehen. Das Handling war IMMER gleich:
Garantie abgelehnt, da mechanische Einwirkung höchstwahrscheinlich. Und ganz ehrlich: Zu 95 Prozent war das "Das war auf eiiiiinmal da, ich hab das Ding nicht angefasst" dreist gelogen.
Ich will niemandem etwas unterstellen, ganz sicher nicht, aber es ist dermaßen selten, dass ein Display einfach so reisst, dass man wirklich nur von Ausnahmefällen sprechen kann. Auch ein "verspanntes Einbauen" ist kaum möglich, da die Displays meistens (ich kenne das A502 leider nicht genau im Detail" nur mit 4 Schräubelein festgehalten wird und das im Endeffekt auch nur kleine Klammern sind, auf denen das Display aufliegt.
So oder so:
Das widerum bedeutet auch, dass die Garantiereparatur gar keine Garantiereparatur ist, und damit jeglicher Aufwand, der betrieben wird (also Handling, Papieraufwand, Versand, Bezahlung des Technikers etc.) nicht mehr durch eine evtl. Garantie oder Gewährleistung abgedeckt ist und an irgendwen weiterberechnet werden muss. Da Der Hersteller (in diesem Fall Schenker) nicht der "Beauftragende" dieser ganzen Aktionen ist, bleibt das also am Endkunden hängen.
Bitte hier auch nochmal prüfen, ob es sich um einen Kostenvoranschlag oder eine Reparaturkostenermittlung handelt, denn ersteres ist kostenlos, zweiteres nicht,
In jedem Fall kann ein Hersteller/Händler auch kulant sein, indem er zum Beispiel nicht einen vollen Displaypreis ansetzt... oder die Versandkosten bei Reparatur übernimmt. Aber einen Prüfungsaufwand zu berechnen ist nur fair, sogar in der Höhe. Diese Kosten sind vielleicht etwas höher als bei Acer, HP und Co, aber noch durchaus im Rahmen.
Es gab in Ausnahmefällen nach meiner Erfahrung schonmal eine Sonderregelung, nämlich mit eidesstattlicher Erklärung etc... die allerdings keine Pflicht für den Hersteller/Händler bedeutet.
Die Hardware von Gaming Notebooks ist besonders empfindlich bzw. anfällig? Wo steht das denn bitte belegt?
Vielleicht als Abschluss: Schenker zitiert hier gar nicht den Briefwechsel in voller Länge, sondern nur einen Auszug, der wahrscheinlich eine Art Standardantwort auf eine Situation wie diese ist (Erwähnung des Flüssigkeitsschadens ist da ein Indiz). Auch von Schenker, auf einen RMA Bezug zu nehmen, finde ich nur berechtigt, da Du selbst ja hier in einem öffentlichen Forum Beschwerde einreichst.
Ich will hier keinesfalls Partei für mysn.de ergreifen, also bitte nicht angegriffen fühlen. Ich dachte nur, ein neutraler Blick mit etwas Erfahrung in sowas könnte hilfreich sein.
EDIT: Dieser Beitrag wurde gleichzeitig mit dem oberen Schenker Beitrag geschrieben. Und da sieht man auch erneut die tatsächliche Kulanz von Schenker. :-)