Auszug aus den Garantiebestimmungen MYSN/Schenker::
4. Garantieberechtigte:
Berechtigt zur Geltendmachung von Garantieansprüchen aus der Garantieerklärung von Schenker-Notebooks sind ausschließlich
Erstkäufer des neu hergestellten Produkts.
Solange man keine schriftliche Bestätigung des Händlers hat verliert das Gerät die Garantie beim Verkauf an einen Dritten.
Bzgl. der gesetzlichen Gewährleistung sollte man juristischen Rat einholen.