gutes Thema!
Ich erinnere mich schon in einigen AGBs gelesen zu haben, dass bei entsprechender Benutzung auch ein dementsprechender "Ausgleich" bezahlt werden muss. Das ist im ersten Moment auch nachvollziehbar. Welche Kosten einem dann im ersten Moment "vorgeschlagen" werden hängt wohl von den Gebrauchsspuren und der Seriosität des Händlers ab.
Die Seriosität des Händlers ist aber meistens das Problem. Vor allem wenn man bei jeglicher Rückmeldung die Kunden als Problemfall abstempelt und aufgibt, im nächsten Schritt dann mit Dreistigkeit jeden Reklamationsversuch abwehrt.
Einige NBs, z.B. mein Benq, haben eine Recueinstallation, so dass man nicht einmal die Softwarepakete öffnen müsste. Bei einigen Herstellern brennt man die Software selbst auf CD, also sollte man auch dort die CD Rescue benutzen können. Soll heißen: wenn man eine Wiederherstellungsinstallation zur Verfügung hat, kann man schon ein bischen "rumspielen". Sollte man jedoch mitgelieferte Software nachweisbar öffnen müssen, rate ich dazu, sich mit Veränderungen zurückzuhalten oder sich eventuell sogar mit dem Händler abzusprechen.
zum Fall von Dani:
Also eigentlich soll man sich alles immer von außen ansehen(!) bevor man es in Betrieb nimmt. Wobei ich die Sache mit "Treiber installiert" nicht ganz verstanden habe, bitte etwas detaillierter. Wenn Du das Gerät nur einmal angeschaltet hast ohne etwas daran zu machen, fällt das unter Ansehen, was man im normalen Ladengeschäft auch tun könnte. Aber wie gesagt, ich kann nicht ganz nachvollziehen was da passiert ist. Wenn zum BEISPIEL von außen ein eindeutiger Misstand zu erkennen ist, Du es aber nicht mitbekommen hast, das Gerät von allen Folien usw befreit hast und mit irgendeiner Autoinstallation gestartet hättest .... könnte der Händler davon ausgehen, dass Du das Ding in Betrieb genommen und dann hast hinfallen lassen.
Man müsste also mehr Details wissen!