Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie auf eine Situation aufmerksam machen, bei der ein Artikel aus Ihrer Online-Ausgabe verwendet wurde. Eine Kollegin, Lehrerin für Deutsch an der 91. Deutschen Schule in Sofia, Bulgarien, hat den folgenden Artikel aus Ihrer Seite verwendet:
Digitalisierung: Home Office gewinnt an Bedeutung.
Dieser Artikel wurde in ein Lehrbuch für die Vorbereitung auf die schriftliche Kommunikation des Deutschen Sprachdiploms (Niveaustufe B2-C1) aufgenommen. Das Lehrbuch mit dem Titel ,,Sicher in die DSD Prüfung", herausgegeben vom Verlag Koala Press Bulgarien im Jahr 2018, enthält den gesamten Text des Artikels ohne Änderungen oder Umformulierung, was eine klare Wort-für-Wort-Nutzung darstellt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und laut Ihrer Seite spezifische Anforderungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte bestehen. Daher würde ich gerne wissen, ob Neli Petrova, die Lehrerin, eine Lizenz oder die entsprechenden Rechte für die Verwendung dieses Artikels erworben hat.
Im Anhang finden Sie Beweisfotos, die die Nutzung des Artikels in dem genannten Lehrbuch dokumentieren. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns Rückmeldung bezüglich der rechtlichen Situation geben könnten.
Mit freundlichen Grüßen,