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MSI Notebook, Widerruf oder Reklamation?

Started by JanC, January 24, 2008, 02:30:56

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JanC

Hallo,
ich habe ein Problem. Habe mir letzten Freitag ein Notebook von MSI (VR 601) bestellt. Wurde mir von Alternate superschnell geliefert und bin eigentlich mit Preis-Leistung (559 Euro) und Verarbeitung zufrieden. Allerdings gibt es auch ein Problem. Das Notebook gibt einige Laute von sich, die ich nicht zuordnen kann und die mich stören. Ich habe kein Problem damit wenn der Lüfter etwas lauter ist. Meine Freundin hat ein A210-14S, bei dem der Lüfter öfter mal schneller dreht, aber bei mir hört sich das anders an. Eher ein rattern. In den fünf Tagen die ich es habe hat es schon zweimal extrem laut gerattert und oft rattert es leise. Leider kann ich nicht genau sagen ob es von der Festplatte oder vom Lüfter kommt. Ausserdem arbeitet die Festplatte oft lange obwohl ich nichts am Laptop arbeite. Habe schon einige Sachen wie NHC und Index Suche ausstellen versucht, aber nichts hilft.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Soll ich das Notebook reklamieren und riskieren, dass es gerade wenn es überprüft wird leise arbeitet und ich es einfach wieder zurückgeschickt bekomme. Oder soll ich von meinem Recht auf Widerruf gebrauch machen? Allerdings ergibt sich da das Problem, dass das Notebook nicht mehr ganz im Originalzustand ist (Habe leider die 90 Tage Norton Testversion deinstalliert und einige Programme installiert). Ich will die Recovery Cd nicht öffnen, da ich es dann vielleicht noch schlechter zurückgeben kann.

Ich hoffe auf Eure Hilfe, Danke im Vorraus,

Gruß Jan

Ich hoffe ich habe alles verständlich beschrieben.

remmo

Norton wieder inst. deine Prog. deinstallieren und Widerrufen.
hauptsache deine Progs. runter und fertig.

Wenn dus zum Rep. schickst dauerts viell. wochen bis dus wieder bek. und dann is dein Widerrufsrecht vorbei.

JanC

Danke für die Antwort.
Habe es so gemacht und das Notebook heute zurückgeschickt. Mal sehen was als nächstes passiert.

Gruß,

Jan

Luigi

Bitte weiter berichten, da Abwicklungen schon interessant sind.

Generell1:
bei Reparaturen:
Wenn man den Fehler "reproduzieren" kann, sollte man das Aufschreiben und Mitschicken. Sollte man dies nicht können, lohnt das Einsenden zur Reparatur eigentlich nicht.

Generell2:
Beim Kauf übers Netz die Geräte mal ein paar Tage ausprobieren, ohne wesentliche Veränderungen vorzunehmen. Dann kann man deutliche Fehler (auch subjektive), die man auch im Geschäft gesehen hätte,  relativ schnell entdecken und so auch "sinnvoll" das Rückgaberecht nutzen.

JanC

Hallo,
der Widerruf ist akzeptiert und Alternate erstattet mir den vollen Betrag zurück. Kann den Shop also bedingungslos empfehlen!!
Jetzt werde ich wieder auf die Suche nach einem Notebook gehen. Meint Ihr, ich sollte das gleiche Notebook (eigentlich hat es mir ja gefallen und der Preis ist auch gut) bei einem anderen Händler bestellen, oder sollte ich das Glück nicht zu sehr herausfordern?

Wünsche Euch ein schönes Wochenende,

Vielen Dank, Jan

Ramin

Hallo,

ich habe zurzeit ein ähnliches Problem. Ich habe ein neues Notebook bei einem Onlineshop gekauft. Nachdem ich einige gängige Software installiert hatte - Firefox, MSN Live Messenger, einige Updates etc. musste ich feststellen, dass das System duetlich langsamer wurde, der Rechner blieb auch einige Male hängen. Zudem flatterte der Bildschirm und ein mal ging er ganz aus, und der Rechner reagierte dabei nicht, so dass ich ihn manuell aus- und wiedereinschalten musste. Auch die Batterieleistung entsprach nicht der angegebenen,max. Dauer 2 Std, obwohl mindest 3 Std. laut Herrsteller angegeben waren. Nun ja ich habe alle Programme wieder deinstalliert meine Internetverbindungen gelöscht, wollte zusätzlich das ganze Widowssystem zurücksetzen über Systemsteuerung. Dies hat aber nicht funktioniert, es kam die Meldung " ein unbekannter Fehler ist aufgetreten". Ich habe dann den Rechner in diesem Zustand an dem nächsten Werktag - hatte am Samsatg ihn bekommen und Montag also - wieder zurückverschickt und in einem Brief alles ausführlich dem Shop beschrieben und ihnen mitgeteilt, dass ich vom Kauf zurücktrete. Heute bekommen ich die Email, dass mir von dem Kaufbetrag 80 Euro abgezogen werden, weil eine Neuinstallation von Windows erfolgt hat. Zudem konnte sie keine von mir beschriebene Fehler auffinden. Übrigens hatte ich auch keine Windows CD erhalten. Ich habe denen schon geantwortet, dass ich dies nicht akzeptieren kann und werde. Aber was denkt Ihr, wie stehen meine Chancen, dass ich den vollen Betrag erstatten bekomme?  Bzw. sollte ich meinen Forderungen ggf. noch Nachdruck verleihen durch bspw. einen Mahnbescheid?

Vielen herzlichen Dank im Voraus für Eure Ratschläge.
Viele Grüße
Ramin   

Luigi

Hättest besser einen neuen Thread eröffnet!

Im Prinzip ist es mit dem 14 Tage Rückgabe recht so, dass Du Dir den Rechner ansiehst (wie im Geschäft). In den meisten AGBs wird auch beschrieben, dass Öffnung von Softwarepaketen oder Veränderungen am Gerät selber zu Abschlägen führen.
Das ist übrigens auch gerechtfertigt. Es ensteht denen dann ein Mehraufwand.

Du trittst vom Vertrag zurück. Ob der Rechner Deiner Meinung nach irgendwie beschädigt ist oder nicht, ist vollkommen unerheblich. Du reklamierst ja nicht!

Der Betrag wird sich wahrscheinlich mit Hilfe der AGB nachvollziehen lassen. Da gibts aber verschiedene Vorgehensweisen; daher liest man auch vor dem Kauf die AGB :)
Du wirst den Betrag NICHT vollständig zurückbekommen. Kulanz kann man nicht einfordern. Eventuell kannst Du den Betrag aber noch runterhandeln, schau mal in die AGB.

Floo207

Quote from: Luigi on February 18, 2008, 00:27:24
Hättest besser einen neuen Thread eröffnet!

Im Prinzip ist es mit dem 14 Tage Rückgabe recht so, dass Du Dir den Rechner ansiehst (wie im Geschäft). In den meisten AGBs wird auch beschrieben, dass Öffnung von Softwarepaketen oder Veränderungen am Gerät selber zu Abschlägen führen.
Das ist übrigens auch gerechtfertigt. Es ensteht denen dann ein Mehraufwand.

Du trittst vom Vertrag zurück. Ob der Rechner Deiner Meinung nach irgendwie beschädigt ist oder nicht, ist vollkommen unerheblich. Du reklamierst ja nicht!

Der Betrag wird sich wahrscheinlich mit Hilfe der AGB nachvollziehen lassen. Da gibts aber verschiedene Vorgehensweisen; daher liest man auch vor dem Kauf die AGB :)
Du wirst den Betrag NICHT vollständig zurückbekommen. Kulanz kann man nicht einfordern. Eventuell kannst Du den Betrag aber noch runterhandeln, schau mal in die AGB.

Sry dass ich einfach hier diesen Thread so benutze, aber ich habe eine sehr ähnliche Frage und will nicht extra einen neuen aufmachen. Ich werde in ein paar Tagen ein Notebook bekommen von welchem ich mir noch nicht sicher bin ob ich es auch nehmen werde d.h ich muss es mir erst genauer ansehen. Ist es mir dann überhaupt dass ich das Gerät einschalte? Oder darf ich dann schon vom Widerruf keinen Gebrauch machen?
mfg

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