Quote from: Andy on December 28, 2007, 21:30:09
@g.base
was heißt das-> ein Jahr Gewährleistung?? Was ist da der Unterschied zur Garantie??
Ich bin kein Meister in dem Fach, also verbessert mich ruhig ;)
Jeder händler muss durch den Gesetzgeber 2Jahre Gewährleistung erbringen, die wie folgt aussieht:
In den ersten 6 Monaten muss der Händler DIR beweisen, das der Fehler den du beanstandest noch nicht vorhanden war als er dir das Gerät übergab- wird schwierig.
Nach 6 Monaten findet eine Umkehrung der Beweislast statt, was bedeutet dass DU dem Händler beweisen musst, dass der Grund der Beantstandung nicht auf deine Kappe geht- nicht weniger schwieriger.
Bei einer Garantie ist dies nicht so(bitte verbessern), hier legt der Hersteller/Händler seine Hände für 2Jahre ins Feuer.
Bei Elektroartikeln sollte man generell diese 2Jahre nutzen, da Komponenten oft am Anfang versagen, dem schließt sich ein ruhiger Zeitraum an und zum Ende versagen sie dann wieder(sog. Badewannenkurve).
Was hier steht ist nicht Gesetz, hol dir am besten eine zweite Meinung ein, google z.B.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.