Quote from: Luigi on February 18, 2008, 00:27:24
Hättest besser einen neuen Thread eröffnet!
Im Prinzip ist es mit dem 14 Tage Rückgabe recht so, dass Du Dir den Rechner ansiehst (wie im Geschäft). In den meisten AGBs wird auch beschrieben, dass Öffnung von Softwarepaketen oder Veränderungen am Gerät selber zu Abschlägen führen.
Das ist übrigens auch gerechtfertigt. Es ensteht denen dann ein Mehraufwand.
Du trittst vom Vertrag zurück. Ob der Rechner Deiner Meinung nach irgendwie beschädigt ist oder nicht, ist vollkommen unerheblich. Du reklamierst ja nicht!
Der Betrag wird sich wahrscheinlich mit Hilfe der AGB nachvollziehen lassen. Da gibts aber verschiedene Vorgehensweisen; daher liest man auch vor dem Kauf die AGB :)
Du wirst den Betrag NICHT vollständig zurückbekommen. Kulanz kann man nicht einfordern. Eventuell kannst Du den Betrag aber noch runterhandeln, schau mal in die AGB.
Sry dass ich einfach hier diesen Thread so benutze, aber ich habe eine sehr ähnliche Frage und will nicht extra einen neuen aufmachen. Ich werde in ein paar Tagen ein Notebook bekommen von welchem ich mir noch nicht sicher bin ob ich es auch nehmen werde d.h ich muss es mir erst genauer ansehen. Ist es mir dann überhaupt dass ich das Gerät einschalte? Oder darf ich dann schon vom Widerruf keinen Gebrauch machen?
mfg