Quote from: Tron2014 on August 19, 2024, 19:29:49Warum sollte es bei Garantiefällen zu Problemen kommen, sofern es sich um ein eingeschweißtes Neugerät handelt? Mit Rechnung und anhand der IMEI Nummer besteht doch Herstellergarantie?
Hallo,
Wie im Artikel erwähnt, geht es um die Gewährleistung, also die Sachmängelhaftung gegenüber dem Händler. Eventuelle Garantieansprüche bleiben davon natürlich unbeeinflusst, über die genaue Abwicklung von Garantieleistungen kann ich keine genaue Aussage treffen - hier kann es gemäß Garantiebedingungen Einschränkungen geben, z.B. Beschränkung auf den Kauf bei autorisierten Händlern.
Mit besten Grüßen,
Silvio