Quote from: mArKuZZZ on September 30, 2007, 19:26:17
* Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
* Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty). Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
(Quelle: Wikipedia)
da hier in beiden fällen auf drei jahre begrenzt, sollte es in diesem zusammenhang das gleiche sein.
(alle angaben ohne gewähr :D)
Na wenn das mal nicht gefährliches Halbwissen ist!!!
Bei Gewährleistung muß der Verkäufer, in den ersten 6 Monaten, bei einem Defekt des Gerätes nachweisen das dies schon so ausgeliefert wurde. Da dies fast unmöglich ist kommt es meist zur positiven Regelung zu gunsten des Kunden.
NACH diesen 6 Monaten muß der KÄUFER nachweisen das das Gerät defekt ausgliefert wurde und das ist ebenfalls fast unmöglich. Und so KANN der Verkäufer eine Regelung ablehnen falls der Defekt nicht eindeutig ist.
Bei Garantie ist die Sache einfacher, dort muß der Verkäufer nachregeln.