Wie wir aus früheren Verfahren gegen Microsoft und Internetbrowser wissen, ist sowohl in den USA als auch in der EU eine wahllose Voreinstellung wettbewerbswidrig. Es fragt sich nur, ob Apple als Betriebssystemanbieter oder Google als Suchmaschinenabieter (dies eher) diesbezüglich Richtung Monopol kartellrelevant ist. Zwei Juristen drei Meinungen. Eine gerichtliche Klärung wäre angesichts von Reichweite und Beträgen mehr als angemessen. Vielleicht sagen die Gerichte nein, aber dann herrscht wenigstens Klarheit.
Ich verstehe den angesprochenen Prozess nicht. Niemand ist doch verpflichtet, Google als Suchmaschine zu nutzen. Unter anderem waren die zunehmenden Datenkrakereien von Google ein Grund, von Android auf iOS zu wechseln. Und sowohl auf dem iPad als auch auf dem iPhone habe ich noch nicht eine Sekunde mit Google als Suchmaschine verbracht. Das einzige und leider unverzichtbare, was vom hungrigen Riesen läuft, ist YouTube. Es gibt genügend Browser, die nicht so geschwätzig sind wie Chrome und alternative Suchmaschinen, die Google nicht alles stecken. Es bedarf nur eines kleinen bisschen Interesses und ein paar Minuten Initiative und schon das Thema Geschichte.
Wer im Standard-Browser des Apple iPhone im Internet sucht, landet bei Google. Für dieses Arrangement bezahlt die Suchmaschine mittlerweile offenbar 18 bis 20 Milliarden US-Dollar pro Jahr, wodurch Google einen signifikanten Teil zu Apples globalen Profiten beiträgt.