Ja. Schafpelz musste er gegen eigenen Willen aufziehen. Oder, säkular ausgesprochen, anderes Verhalten, als freundliches, durfte er dank (zu seinen Nachtelen begründeten) höheren Gewalt nicht haben. Aber darunter lauert der anderer. Haben wir gewonnen?
"Laut Tiktok wurden die meisten, der von der EDPB festgestellten Verstöße, in der Zwischenzeit bereits behoben. So verwies das Unternehmen darauf, dass TikTok schon vor drei Jahren Maßnahmen ergriffen habe, um die Privatsphäre von Minderjährigen zu verbessern."
Soweit so gut, aber gesetzeskonformes Verhalten im Nachhinein macht gesetzeswidriges Verhalten zuvor nicht ungeschehen. Man kann auch nicht jemanden verletzen und dann argumentieren, aber danach habe man es nicht wieder getan. Tiktoks Tränendrüsenargumentation hilft nicht.
Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat mit der EU gegen TikTok eine hohe Strafe in Höhe von 345 Millionen Euro verhängt. TikTok habe gegen die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) verstoßen, indem es die Privatsphäre minderjähriger Nutzer nicht ausreichend geschützt habe, so die EU.