News:

Willkommen im Notebookcheck.com Forum! Hier können sie über alle unsere Artikel und allgemein über Notebook relevante Dinge disuktieren. Viel Spass!

Main Menu

Post reply

The message has the following error or errors that must be corrected before continuing:
Warning: this topic has not been posted in for at least 120 days.
Unless you're sure you want to reply, please consider starting a new topic.
Other options
Verification:
Please leave this box empty:

Shortcuts: ALT+S post or ALT+P preview

Topic summary

Posted by xtc.sanchez
 - August 24, 2007, 21:09:05
Hallo Klaus,

danke für deine Antwort. Wenn ich das Teil zum zweiten Mal einschicke und es repariert zurückbekomme, wie soll ich beim dritten Mal vorgehen?

Was denkst du wieviel weniger ich zurückbekomme?

lg, san~
Posted by Klaus Hinum
 - August 14, 2007, 15:58:55
Nach 3 vergeblichen Nachbesserungen hast du glaub ich anrecht auf Lösung des Kaufvertrages - jedoch halt weniger einer Benutzungsgebühr. Da solltest du den Konsumentenschutz kontaktieren.

Bezüglich säubern - ja mittels Staubsauger z.b.
Aber wenn du es schon einschickst, dann kannst du das ja auch machen lassen.
Posted by xtc.sanchez
 - August 14, 2007, 13:21:17
Hallo Leute,

ich hab momentan wieder so einige Probleme mit meinem Joybook. :(
Zuallererst hab ich wieder Probleme mit dem Touchpad, bzw. dem linken Button. Er reagiert wieder sporadisch nicht. Deswegen hatte ich es ja schon einmal reklamiert.

Zweitens habe ich das Problem, dass das Ding total heiß wird. Habe mir gedacht, dass die Lüftung vllt nicht ganz funktioniert, also evtl. Staub etc. Aber wie kann ich das reinigen ohne die Garantie zu verlieren? Soll ich an den Außenseiten mit einem Staubsauger den Staub raussaugen?! oO Macht das Sinn?

Und was meint ihr wegen der Touchpad Geschichte? Wieder einschicken und solange warten?! :( Habe ich irgendwie ein Anrecht darauf mein Geld zurückzuverlangen? Wenn ich es jetzt erneut einschicken würde wegen des Touchpads und als Addition das mit der Hitze. Dann hätte ich doch beim dritten Mal das Recht mein Geld rückzuverlangen, wenn es sich um das gleiche Problem handelt oder? Könnt ihr mir sagen wie das abläuft? Und bekomme ich dann den Preis bezahlt, den ich damals bezahlt habe, oder der, den das Gerät momentan hat?

Würde mich über eure Antworten freuen.

lg, san~