Richtig. Als Spielzeug entfiele die Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht. Bei dieser hier aber nicht. Und wenn man in Deutschland schon ein Knöllchen bekommt, wenn die Parkscheibe in der falschen Richtung beschriftet ist, sollte man sich besser daran halten. 😉
Der Begriff ,,Spielzeugdrohne" in der Überschrift ist irreführend. Um als Spielzeug zu gelten, müsste die Drohne für unter 14-jährige geeignet sein. Laut Beschreibung ist das aber nicht der Fall, sondern erst ab 16. Das hat z.B. Konsequenzen für die Registrierungspflicht.
Aldi Nord verkauft in KW 48 (28.11. bis 03.12.2022) eine einfache und 160 Gramm leichte Kameradrohne mit WiFi, 6-Achsen-Gyroskop und Auto-Schwebe-Funktion für eine stabile Fluglage und integrierter HD-Kamera zur Livebildübertragung auf das Smartphone, als Spielzeug zum Taschengeldpreis von rund 40 Euro.