Quote from: il pi on July 04, 2007, 21:03:02
Also ich würds auch nicht kaufen, aber kann man das net nach 4 Wochen wegen Fernabsatz-Gesetz oder so wieder zurückschicken wenn man will?
Gem. Fernabsatzgesetz 2 Wochen.
Das Notebook muß im Auslieferungszustand zurückgesendet werden, ansonsten hat der Händler das Recht eine Nutzungsentschädigung zu verlangen. Das heißt keine Folien entfernen, das System in den Auslieferungszustand zurücksetzen usw. usw....