Quote from: RobertJasiek on April 08, 2021, 14:14:57
Solange man keine Straftat (üble Nachrede, Beleidigung, Volksverhetzung, Mordaufruf usw.) begeht, schützt in Deutschland das Bundesverfassungsgericht die freie Meinungsäußerung. EuGh und EGMR urteilen ähnlich. Mundtotmachen auf sozialen Medien wird hier also nicht funktionieren.