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Posted by RobertJasiek
 - April 20, 2020, 12:40:42
Falls das Gericht nur "essentiell" schrieb, hätte es klären müssen, ob es damit Lebensmittel, Drogerieartikel, Gesundheitsmittel, Medikamente oder welche weiteren Sachen (zB Genussmittel und Haushaltswaren) gemeint sind. Ich kann Amazons Reaktion verstehen, denn das Gericht hätte auch ausschließlich Mittel zur Pandemiebekämpfung meinen können, aber welche wären dies im Einzelnen? In Deutschland herrscht der Rechtsgrundsatz der Bestimmtheit; spätestens die Bundesgerichte hätten mehrdeutige Teile von Urteilen unterer Instanzen einkassiert. Sollte das in Frankreich nicht ähnlich sein?
Posted by Redaktion
 - April 20, 2020, 11:30:16
Amazon ist auch weiterhin dazu gezwungen seine sechs Warenhäuser in Frankreich geschlossen zu halten. Grund ist ein gerichtlicher Streit mit der Arbeitergewerkschaft, es geht um bessere Sicherheitsbedingungen für die vielen Angestellten am Arbeitsplatz, insbesondere um besseren Schutz vor einer potentiellen Infektion mit COVID-19.

https://www.notebookcheck.com/Amazon-Frankreich-auch-weiterhin-geschlossen-keine-Bestellungen-moeglich.462057.0.html