schau doch einfach wieviel das NB jetzt im Moment kostet. und die differenz dann vielleicht verlangen. da du ja sowieso 2 wochen rückgaberecht hast. wenn sie drauf eingehen, ok. wenn nicht, dann machst du halt von deinem recht gebrauch und gibts das NB einfach zurück und kaufst es dir woanders.
also aufgrund von verzögerung kannst du eher keinen teil des kaufpreises dir zurückholen. du kannst nur angemessene fristen setzen - und wenn die nicht eingehalten werden - vom kauf zurücktreten.
Hallo an alle hier im Forum! Notebook am 28.12.´06 bestellt und bis heute kein Gerät erhalten! :'( Nun soll sich mal ein Anwalt über den Sachverhalt hermachen, da ich keine Lust mehr auf den vollen Kaufpreis bei einer dermaßen großen Lieferverzögerung und so einem schwachen Service hinsichtlich der Information über den Gerätestatus und einem möglichen Liefertermin habe. Das Entgegenkommen der Firma ist sehr mäßig und in Anbetracht dieser zeitlichen Verzögerung und dem schwachen Service nicht mehr vertretbar. Mein Vertrauen ist arg erschüttert und es graut mir vor weiteren möglichen Problemen nach der Lieferung. :(
Könnt Ihr mir sagen, welche Art von Rechtsanwalt, ich für solch eine Situation benötige? Hat jemand schon eine ähnliche Situation erlebt? Wie soll ich mich jetzt am Besten verhalten?
Das Notebook könnte angeblich am 2. März bei mir sein, aber ich möchte einen Teil meines Geld (per Vorkasse bezahlt) zurückerstattet haben.
Wieviel könnte ich wohl aufgrund der Verzögerung zurück verlangen (Prozentual vom Kaufpreis)?
Ich wäre über hilfreiche Tipps und Antworten sehr dankbar!
Den Hersteller möchte ich vorerst nicht nennen, da ich die Situation noch nicht richtig einschätzen kann und ich mir keine Schwierigkeiten machen möchte. :-\