Ich übernehme mal eben die Aufgabe des Journalisten: + die Mutter hatte den Vater verklagt, dieser wurde also nicht freigesprochen (das geschieht nur im Strafverfahren), sondern die Klage wurde abgewiesen. + ,,überwachen" war die Formulierung der Mutter, man würde eher von Nachkontrolle sprechen. + dies geschah manuell durch Scrollen der Nachrichten. + dass die Tochter das Passwort rausgab, merkte das Gericht nicht einfach an, sondern dies war mit ausschlaggebend für das Urteil. + gleiches gilt für den Punkt, dass der Vater die Infos nicht missbräuchlich verwendete.
Zusammenfassung: nein, das ist kein ,,Big Brother"-Ueteil und kein Freibrief für spanische Eltern Spysoftware zu installieren. Auch wenn der Originalartikel und die Notebookcheck-Übersetzung dies vermuten lassen könnten. Die letzten drei Punkte meiner Liste sind kein Beiwerk, sondern die Gründe für das Urteil.
Bei einer Helikoptermutter, welche heimlich Spyware installiert, um im Zweifel die Freunde der Tochter wegen sexueller Belästigung anzuzeigen, aus Rache weil diese sie nicht auf ihre Geburtstagsfeier eingeladen haben, sieht das wieder anders aus.
PS Wenn ihr schon keine Zeit habt, den Artikel mit einer Wertung auszuschmücken, gebt euch doch wenigstens Mühe bei der Übersetzung, statt alles wortwörtlich ins Deutsche zu übernehmen.